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Absenz
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Absenz
Die
Absenz (lateinisch) bedeutet
* kirchenrechtlich
# die längere schuldhafte Abwesenheit eines Geistlichen von Amt und Pfründe, sie ist kirchlich strafbar.
# die Abwesenheit eines Kanonikers vom Chordienst.
* im bürgerlichen Recht
Abwesenheit.