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Abschussgenehmigung
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Abschussgenehmigung
Als
Abschussgenehmigung wird die Erlaubnis einer
Behörde zum Abschuss eines
Wildtieres oder einer bestimmten Anzahl derselben bezeichnet.
Im ähnlichen Sinn kann sie die Genehmigung zum Abschuss eines feindlichen
Kampfflugzeugs oder unidentifizierbaren
Flugzeugs - z. B. über einem
militärischen
Sperrgebiet - bedeuten.
Beide Vorgänge sind - außer in akuten Notfällen - an bestimmte,
gesetzlich definierte Verfahren gebunden.
Siehe auch: Jagdsaison,
Gefahr im Verzug