Nutzungsdauer
Als Nutzungsdauer wird im Steuerrecht und in der Betriebswirtschaftslehre der Zeitraum bezeichnet, über den ein Wirtschaftsgut betrieblich genutzt werden kann.Es wird unterschieden zwischen geschätzter und tatsächlicher Nutzungsdauer.
Geschätzte Nutzungsdauer
Hierunter versteht man die geplante Dauer der Nutzung eines Anlagegutes in einem Betrieb. Diese Dauer und der entsprechende Zeitraum ist die Basis für die reguläre Abschreibung des Wirtschaftsgutes. Grundlage für die Ermittlung der Nutzungsdauer bilden Erfahrungswerte, die für die betriebswirtschaftliche Kostenrechnung angesetzt werden. Steuerlich ausschlaggebend und damit für die Berechnung der Absetzung für Abnutzung maßgebend sind jedoch die sogenannten AfA-Tabellen, in denen die Finanzverwaltung für viele Güter die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verbindlich festlegt. Abweichungen von diesen Vorgaben sind nur möglich, wenn eine andere - meist kürzere - Nutzungsdauer nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann. Mit Hilfe der Investitionsrechnung kann die betriebswirtschaftlich optimale Nutzungsdauer bestimmt werden.
Tatsächliche Nutzungsdauer
Im Gegensatz zur geschätzten Nutzungsdauer steht die tatsächliche Nutzungsdauer erst nach Beendigung des Nutzungsvorgangs definitiv fest.
Teilweise wird auch von TBR (time between replacement) gesprochen.
Siehe auch
Formelsammlung Betriebswirtschaftslehre
Sonderabschreibung
Buchwert

