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Abschlussvermerk
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Abschlussvermerk
Der
Abschlussvermerk ist ein Eintrag in den
Ermittlungsakten in
Strafsachen, mit dem die
Staatsanwaltschaft das Ende der
Ermittlungen dokumentiert (§ 169a
StPO). Der Abschlussvermerk ist Teil der
Abschlussverfügungen.
Spätestens mit Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie
öffentliche Klage erheben will oder das
Verfahren einstellt.
Nach Anbringung des Abschlussvermerks ist dem Verteidiger uneingeschränkte
Einsicht in die
Akten zu gewähren (§ 147 Abs. 2 StPO). Ausgenommen sind hiervon die
Handakten, die lediglich behördeninternen Zwecken dienen und zum Beispiel Informationen über eingestellte Verfahren enthalten können.