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Abschlussprovision
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Abschlussprovision
Abschlussprovision ist ein
Rechtsbegriff aus dem
Maklerrecht. Er bezeichnet die Bezahlung für den
Geschäftsabschluss.
Provisionen können grundsätzlich
fällig werden bei
Vermittlung eines Geschäftes (
Vermittlungsprovision oder Anzeigeprovision) oder wenn das Geschäft tatsächlich abgeschlossen wird. Die Abschlussprovision steht dem
Handelsvertreter oder Handelsmakler zu, wenn das Geschäft durch seinen ursächlichen (
kausalen) Beitrag zustandekommt.
Die Abschlussprovision entspricht im deutschen Recht nicht dem Leitbild des Gesetzes. Hier reicht in der Regel der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages.