Abschleppstange
Eine Schleppstange oder Abschleppstange verbindet zwei Fahrzeuge zum Zwecke des Abschleppens. Dabei zählt der Nothilfegedanke im Falle einer Autopanne. In Österreich muss nur die Lenkung in Ordnung sein. (ungeklärt, ob hier auch die Servo-Lenkungsunterstützung dazu zählt?)Allerdings muss das Zugfahrzeug wesentlich schwerer sein und damit in der Lage sein, das abgeschleppte Fahrzeug mit abzubremsen. Bei defekter Lenkung ist eine Abschleppachse oder ein Abschleppwagen bzw. ein Aufladen auf ein Plateau (Bergungs-Kfz oder Tieflader) erforderlich.
Abschleppstangen (PKW oder LKW) sind nicht genormt. Es gibt verschiedene Varianten von unterschiedlichen Herstellern. Moderne und damit noch sichere Abschleppstangen sind für die serienmäßigen Abschleppösen und Anhängerkupplungen an den PKW geeignet.
Achtung: Bei vielen älteren Kfz kann die Abschleppöse angerostet oder zu schwach dimensioniert sein.
Schlimme Unfälle mit Personenschaden sind hier schon passiert. Daher sollte nur bei absoluten Notfällen zur Beseitigung der Gefahrenstelle im Verkehrsraum eine solche Not-Abschleppfahrt bis zu einer z.B. breiteren Standspur oder nächsten BAB-Parkplatz erfolgen - keinesfalls - auch wg. der niedrigen Abschleppgeschwindigkeit darf darüber hinaus abgeschleppt werden.
Sicherheits-Hinweise:
Vor dem Abschleppen sollten die Fahrer der beiden PKWs geeignete Zeichen untereinander vereinbaren, um sich während des Abschleppens verständigen zu können, da während der Fahrt die Warnblinkanlage eingeschaltet sein muss. Dadurch kann der nachfolgende Verkehr nicht erkennen, wenn ein Fahrspurwechsel durchgeführt oder abgebogen werden soll. Vor Fahrtantritt muss das Lenkradschloss entriegelt werden.
(ggf. Zündung eingeschaltet lassen)
Bei Ausfall der Warnblinkanlage darf nicht abgeschleppt werden (StVO). Fahren Sie nicht schneller als max. zwischen 30 und 50 km/h. Es gibt keine vorgeschriebene Geschwindigkeit beim Abschleppen in Deutschland. Im Ausland ist das Abschleppen unterschiedlich geregelt; zum Beispiel ist es in Spanien verboten. In der Schweiz wird der abzuschleppende PW immer am Heck mit dem Warndreieck markiert, und die Warnblinkanlage darf nicht eingeschaltet werden (Ausnahme Autobahn: Die Warnblinkanlage wird eingeschaltet, die Autobahn muss bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden).
In Deutschland muss die Autobahn spätestens bei der nächsten Ausfahrt verlassen werden.
Beim Abschleppen durch gewerbliche Betriebe ist zusätzlich das Arbeitsschutzgesetz zu beachten.
So müssen nach der Gefährdungsermittlung (im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben) nicht nur geübte Fahrer sich mit ?Handzeichen? verständigen können, sondern unbedingt mit Sprechfunkgerät im Dauerkontakt stehen.
Eine besonders hohe Gefährdung stellt z.B. nach § 47 UVV (VBG12 Fahrzeuge) die Anbringung der sog. starren Verbindungsteile (Abschleppstange) dar. Da zum Ankoppeln (§ 46 UVV) zwangsläufig Rückwärtsfahren notwendig ist, darf diese Rangieren und zusammenkoppeln nur mit einem fachkundigen Einweiser erfolgen.
Auch müssen Abschleppstangen beim Schleppen/Abschleppen von Kfz mit mehr als 4.000 kg zGG verwendet werden.Abschleppstangen werden vielfach auch zum Abschleppen von LKW verwendet. Der Aufbau der bei den Enden ist ähnlich einer Anhängerdeichsel mit zwei Augen.
Um einen LKW mit einer Stange abzuschleppen, muss er auch an der Frontseite eine Anhängekupplung haben. Diese ist meist vereinfacht nur mit einer Gabel, bei der ein Bolzen durch die Öse der Abschleppstange durchgesteckt wird. Beim Zugfahrzeug wird die Stange in die standardmäßige Anhängevorrichtung eingehängt.
Bei vielen neueren LKW ist eine vordere Abschleppöse oftmals nur einzuschrauben und dann oft nicht mittig, sondern stark versetzt angebracht. Durch den dann zwangsläufigen Schrägzug mit der Abschleppstange ist ein Nachsteuern nochmals schwieriger, als wenn die Abschleppverbindungspunkte mittig wären.
Durch die relativ kurze Abschleppstange ist auch der Blickwinkel für den Abgeschleppten sehr eingeschränkt.
Lenkmanöver und Kommandos kommen vielfach spät (Funkverbindung). Ebenso diffizil ist dann ggf. ein aufeinander abgestimmter Bremsvorgang, falls die Bremse des abgeschleppten Kfz überhaupt funktioniert.
Es ist kaum verantwortlich, bei Ausfall der Servolenkung schwere LKW weiter als unbedingt notwendig abzuschleppen.

