Abrogatives Referendum
Das abrogative Referendum in Italien (Art. 75 der italienischen Verfassung von 1948, aber erst 1971 entsprechendes Verfahrensgesetz erlassen) kann zur ganzheitlichen oder teilweisen Aufhebung bereits wirksamer Gesetze anberaumt werden. Dabei ist kein Referendum über Steuer- und Haushaltsgesetzte, Amnestien und Strafnachlässe oder internationale Verträge zulässig.Das Quorum beträgt 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten oder fünf Regionalräte. Zusätzlich muss die Mehrheit der Stimmberechtigten teilnehmen (Beteiligungsquorum), wodurch ein höheres Gewicht von Nein-Stimmen bei Boykottkampagnen erzielt wird (1999 wegen Stimmbeteiligung von 49,6 % gescheiterte Wahlrechtsreform trotz 91,5 % Ja-Stimmen). Die Anmeldung eines Referendums unterliegt strengen zeitlichen Einschränkungen und ist ein Jahr vor und ein halbes Jahr nach Wahlen, sowie in den letzten drei Monaten des Jahres nicht möglich.
* grün - angenommen
* rosa - abgelehnt
* blau - an Beteiligungsquorum gescheitert
* gelb - andere Referenden

