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Abnahmeverpflichtung
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Abnahmeverpflichtung
Als
Abnahmeverpflichtung bezeichnet man die Verpflichtung des Darlehensnehmers, das in der
Kreditzusage beschriebene Darlehen innerhalb der vereinbarten Frist (Abnahmefrist) abzunehmen, d. h. durch Auszahlung in Anspruch zu nehmen.
Siehe auch: Vorfälligkeitsentschädigung