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Abnahmegarantie
Bei einer
Abnahmegarantie versichert ein
Kunde einem
Lieferanten, ein vorher vereinbartes Gut aufgrund eines Vertrages abzunehmen. In einem Garantievertrag wird diese Bestimmung festgehalten. Bei Nichterfüllung drohen dem Kunden die vorher festgelegten Sanktionen.
Im Bereich der Volkswirtschaftslehre bezeichnet es eine
Garantie einer
staatlichen Institution, zu viel produzierte Lebensmittel zu einem fest vereinbarten Preis abzukaufen (
Interventionspreis). Daraus entsteht oft eine gewaltige
Überproduktion, die mit sehr teurer
Lagerhaltung verbunden ist. Dabei spricht man auch von einer
Subvention
siehe auch:
Butterberg_(Landwirtschaft)