Abnahme
Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein, dass bestimmte Leistungen als erfüllungstauglich bestätigt werden.Abnahme im Werkvertragsrecht
Nach deutschem Recht ist die Abnahme beim Werkvertrag Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung und bestimmt den Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Sie ist die körperliche Hinnahme des Werkes, verbunden mit der Billigung des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß. Die Abnahme für körperliche Werke ist in Bauabnahme ist die Entgegennahme durch den Auftraggeber des vom Auftragnehmer im wesentlichen fertiggestellten (Bau-)Werkes und dessen Billigung als im Wesentlichen vertragsgerechte Leistung.
Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der zwischen Auftraggeber (Bauherr) und Auftragnehmer (z. B. Handwerker) abgeschlossen wird. Für viele Bauverträge richtet sich daher die Abnahme nach § 640 des allgemeinen Werkvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 631 - 651 BGB).
Anders dann, wenn im Bauvertrag die Geltung des Teils B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), d. h. der "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen", vereinbart ist. Dann gelten die Regelungen der Abnahme nach VOB/B.
Im Wesentlichen baut der Begriff der Abnahme nach § 12 VOB/B auf der Definition des Werkvertragsrechts auf. Für die Form der Abnahme und die Rechtsfolgen gelten jedoch Besonderheiten (siehe Kaufrecht
Nach Abs. 2 des deutschen Projektmanagement
Im Projektmanagement bezeichnet Abnahme den letzten Schritt in der Systemauswahl. Sie erfolgt nach erfolgreich abgeschlossenem Probebetrieb im Unternehmen. Sie geschieht von Seiten des Auftraggebers durch das Projektteam, von Seiten des Anbieters durch einen Projektleiter. Der Abnahmezeitraum wird im Vertragswerk festgelegt. Die Abnahme umfasst alle Hard- und Softwarekomponenten. Sie beruht auf dem Pflichtenheft oder dem Feinkonzept.
Nach der erfolgreichen Abnahme startet i. d. R. die Produktionsphase bzw. der Systembetrieb. Eventuelle Weiterentwicklungen laufen dann als eigenständige Projekte.
siehe auch Phasenkonzept

