Ableger (Wirtschaft)
Ein Ableger bezeichnet im in der Betriebswirtschaftslehre Abteilungsausgliederung einer strategischen_Geschäftseinheit aus einer Unternehmung. Im Englischen bezeichnet man diese Form des Ablegers als ?Spin out?Erklärung
Bei einem wirtschaftlichen Ableger handelt es sich um eine Firmenneugründung durch Ausgliederung eines Teiles einer bestehenden Firma, etwa in Form einer Tochterfirma oder eines eigenständigen Unternehmens innerhalb eines Konzerns. Dieser Vorgang wird auch ?internes Outsourcing? genannt. Als Ausgleich erhalten die Anteilseigner der bestehenden Mutterfirma kostenlose Anteile der neuen Firma oder Bezugsrechte auf Anteile der neuen Firma.
Ableger bieten Unternehmungen die Möglichkeit, durch Umwandlung eines Unternehmungsteils in eine Beteiligung, kurzfristig Kapital zu erlangen.
Auch Gründungen aus Universitäten heraus nennt man Ableger.
Siehe auch Equity Carve Out
Beispiele
Bekannte Beispiele von Abteilungsausgliederungen sind:
• (Siemens])
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• (Bayer])
•_
• (Deutsche_Telekom])
•_
• Germany|O2] ([[British Telecom)

