Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Abkommen
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Abkommen
Der Begriff
Abkommen im Sinne des
Völkerrechts wird oft als
Synonym zum Begriff
völkerrechtlicher Vertrag verwendet.
Im engeren Sinne werden völkerrechtliche Abkommen im Gegensatz zum völkerrechtlichen Vertrag zwischen
Regierungen bzw. Regierungsvertretern geschlossen und nicht von
Parlamenten
ratifiziert.
Beispiele für völkerrechtliche Abkommen i. e. S. sind das
Münchner Abkommen, das
Wanfrieder Abkommen oder das
Barber-Ljaschtschenko-Abkommen.