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Abgrabungsgesetz
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Abgrabungsgesetz
Die
Abgrabungsgesetze der Länder regeln die oberirdische Gewinnung von
Bodenschätzen, die im Verfügungsrecht des
Grundeigentümers stehen. Dies sind insbesondere
Kies,
Sand,
Ton,
Lehm,
Kalkstein,
Dolomit, sonstige
Gesteine,
Moorschlamm und
Torf.
Dieser oberirdische Abbau wird deshalb auch Grundeigentümerbergbau genannt. Er steht im Gegensatz zum Abbau
bergfreier Bodenschätze, deren Abbau im
Bundesberggesetz geregelt ist.
Weblinks
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Bayerisches Abgrabungsgesetz