Abgeordnetengesetz
Das Abgeordnetengesetz des Bundes regelt die Bewerbung um ein Mandat im Deutschen_Bundestag, die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (z. B. Beamte), die Leistungen an Abgeordnete und ehemalige Abgeordnete (z. B. Abgeordnetenentschädigung, Sozialleistungen), sowie die Unabhängigkeit der Abgeordneten und das Recht der Bundestagsfraktionen.
Der Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft im Bundestag richtet sich hingegen nach dem Bundeswahlgesetz.
Die Bundesländer haben für ihre Parlamente eigene Abgeordnetengesetze erlassen.
Literatur
* Werner Braun, Monika Jantsch, Elisabeth Klante: Abgeordnetengesetz des Bundes ? unter Einschluß des Europaabgeordnetengesetzes und der Abgeordnetengesetze der Länder. Kommentar. de Gruyter, Berlin Januar 2002, ISBN 3110157268
* Hans Herbert von Arnim: Das neue Abgeordnetengesetz ? Inhalt, Verfahren, Kritik und Irreführung der Öffentlichkeit. Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung, Speyer 1997, ISBN 3932112067
Weblinks
• Text des Abgeordnetengesetzes des Bundes

