Emissionsrechtehandel
Der Emissionsrechtehandel ist ein Instrument der internationalen Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes. Er stützt sich auf das Coase-Theorem, also die Lösung eines Problems durch Marktteilnehmer, und wurde zuerst von Harold Demsetz beschrieben.
aus den Kühltürmen eines Braunkohlekraftwerks bei Niederaußem]]
Grundidee und Theorie
Das Ziel des Emissionsrechtehandels ist es, eine Reduktion von schädlichen, weiträumig wirkenden Emissionen möglichst effizient auf die daran teilnehmenden Emittenten (=Erzeuger) zu verteilen. Dafür werden ökonomische Instrumente eingesetzt, deren Reduktionsziele durch die internationale Politik vorgegeben werden. Dabei gilt der Grundsatz: Reduktionen sollen zuerst dort geschehen, wo mit relativ wenig Aufwand besonders viel erreicht werden kann. Dieses Instrument wird heute insbesondere für die Reduktion klimawirksamer Treibhausgase angewandt, ist aber prinzipiell auf jede Art von Schadstoffemission anwendbar.
Zu diesem Zweck gibt jeder teilnehmende Staat handelbare Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe aus, die zum Ausstoß einer bestimmten Menge eines Schadstoffs (z. B. eine Tonne CO2) berechtigen. Die Gesamtmenge der ausgegebenen Zertifikate für einen bestimmten Zeitraum und Schadstoff liegt dabei fest (sog. Deckelung) und entspricht dem reduzierten Stand, den der Staat im ersten Schritt politisch erreichen will. Im Zeitverlauf gibt der Staat immer weniger neue Zertifikate aus, um die erzeugten Schadstoffmengen kontinuierlich zu verringern. Die Zertifikate werden daher knapper, können aber zwischen den Betrieben frei gehandelt werden. Der Preis wird dabei marktwirtschaftlich durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Im englischen Sprachgebrauch spricht man auch von "cap and trade".
Jedes Unternehmen kann entscheiden, ob es z. Bsp. Zertifikate zukauft oder alternativ in Maßnahmen zur Reduktion seiner Schadstoffemission investiert. Unternehmen, die mehr Zertifikate benötigen, müssen diese von anderen Betrieben kaufen, die durch Reduktionsmaßnahmen weniger Schadstoffe erzeugen. Es ist also den Unternehmen freigestellt, wie schnell oder langsam sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen wollen und die damit verbundenen technischen Umstellungen in ihre sonstigen Innovationspläne einpassen.
Gemäß der Theorie wird dabei die Emissionsreduktion als erstes dort erfolgen, wo dies am preisgünstigsten möglich ist, und wird so lange bei zunehmenden Preisen fortgesetzt, bis die geforderte Emissionsreduktion erreicht ist; somit wird die Reduktion zu den niedrigstmöglichen gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht.
Die Ausgabe der Zertifikate kann in Form einer Versteigerung, aber auch einer kostenlosen Zuteilung erfolgen. Im letzteren Fall muss dabei ein bestimmter Verteilungsschlüssel festgelegt werden, der sich in der Regel an den bisherigen Emissionen der Betriebe orientiert. Auch Mischformen sind denkbar. Aus Sicht der ökonomischen Theorie ist die Art der Zertifikatsausgabe unerheblich für das Funktionieren des Instruments.
Demnach kann prinzipiell mit Hilfe des Emissionshandels ein Emissionsziel mit wesentlich niedrigeren gesamtwirtschaftlichen Kosten erreicht werden, als dies durch ordnungsrechtliche Vorgaben oder Steuern (z. B. die sog. Pigou-Steuer) möglich wäre.
Die tatsächliche Wirksamkeit und Effizienz des Instruments hängt allerdings auch stark von der konkreten Ausgestaltung ab.
Ursprünglich stützt sich der Emissionshandel auf das Coase-Theorem, das die Internalisierung negativer Externer Effekte behandelt, indem von den negativen Effekten Betroffene in ein Handelssystem einbezogen werden. Das heißt, bezogen auf das Beispiel Kohlendioxid-Ausstoß: Die gesellschaftlichen Folgekosten des Klimawandels sollen in den Preis der Tätigkeit eingehen, bei der das Kohlendioxid ausgestoßen wird. Ein solches Handelssystem stellt ein effizientes Mittel dar, die negativen externen Effekte von Gütern, die nicht der Ausschließbarkeit unterliegen, zu internalisieren, indem man sich der effizienten Verteilung unter Ausnutzung der Effekte des Marktes bedient. Ronald Coase wurde für diese und andere Leistungen 1991 mit dem Nobelpreis für Wirtschaft ausgezeichnet.
Die Internalisierung in diesem Sinne ist allerdings in den heute gängigen Handelssystemen nicht verwirklicht, da die tatsächlichen Externen Kosten (z. B. die Folgekosten der globalen_Erwärmung) nicht in den Handel einbezogen sind. Es wäre also ein Missverständnis anzunehmen, dass Emissionsverursacher mit dem Erwerb der Zertifikate für die der Allgemeinheit entstehenden Folgekosten aufkommen würden. Tatsächlich bildet der sich am Markt bildende Zertifikatspreis lediglich die betriebswirtschaftlichen Kosten für das Erreichen des vorgegebenen Emissionsziels ab und sagt nichts über die Höhe der Folgekosten der verbliebenen Emissionen aus.
Emissionshandel mit Treibhausgasen
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass viele Schadstoffe nicht nur lokal wirken, sondern großräumig, so dass die Minderung von Emissionen nur über große geografische Räume betrachtet und bewertet werden kann.
Die anthropogene ? vom Menschen verursachte ? Emission von Treibhausgasen, also Gasen, die zu einer Erwärmung der Erdatmosphäre beitragen, soll weltweit reduziert werden, um eine drohende Klimaveränderung noch abwenden zu können bzw. deren Fortschreiten auszubremsen.
Der "prominenteste" Vertreter der Treibhausgase und gleichzeitig dasjenige mit dem mengenmäßig größten Ausstoß, ist Kohlendioxid (CO2). Im Hinblick auf die Klimaveränderung sind weitere Gase von Bedeutung, wobei manche trotz geringer Mengen einen großen Anteil am Treibhauseffekt haben.
Die Bemessung dieses Anteiles geschieht mit Hilfe des sog. GWP-Wertes (GWP = Global Warming Potential), der, bei Betrachtung gleich vieler Moleküle eines Treibhausgases, angibt, um wie viel dieses schädlicher (also reagibler) ist als CO2, welches den GWP-Wert 1 aufweist. So ist der GWP-Wert von Methan ca. 23, der von Distickstoffoxid 296, und der von SF6 ist 22.200.
Deswegen ist im Kyoto-Protokoll, das die Bestimmungen der Klimarahmenkonvention der Vereinten_Nationen konkretisiert, vereinbart worden, wie viele dieser klimawirksamen Gase einzelne Länder bzw. Ländergruppen emittieren dürfen und zu welchen Minderungsschritten innerhalb eines bestimmten Zeitplanes sie sich verpflichten.
Durch die Wiedervereinigung und den daraus folgenden Zusammenbruch der Ostindustrie sind in Deutschland bereits heute bzgl. CO2 ca. 18 % erreicht (Basisjahr 1990).
Zur Bewertung der Klimaschädigung durch bestehende und neue innovative Investitionen ist es wichtig, den "Klimanutzen" von alternativen Projekten bzgl. der "Einsparung" von CO2 zu kennen. Eine eingesparte Tonne CO2 bringt etwa 30 Euro, womit je Tonne CO2 1.000*32/44 = 728 kg chem. gebundener Sauerstoff O2 nicht aus der Atmosphäre entnommen wird. Für den Vergleich von modernen Heizsystemen wie z. B. Wärmepumpen mit solchen, die fossilen Brennstoff "vergasen", beispielsweise Ölheizungen, müssten fiktiv pro 1.000 Liter Heizöl drei Emissionszertifikate in der Höhe von je 30 ? (Ende 2005) einberechnet werden, da 1.000 Liter Heizöl rd. 3 Tonnen CO2 ergeben. Eine konventionelle Gebäudeheizung mit einem jährlichen Verbrauch von 2.500 Liter Heizöl, verursacht nach Schätzungen 200 - 250 Euro unreparablen Klimaschaden pro Jahr.
Ausgangslage
Mit dem herkömmlichen Instrumentarium (in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz) wären solche mengenmäßigen Ziele kaum oder nur unter großen Schwierigkeiten zu erreichen.
Theoretisch könnten die Verwaltungsbehörden jedem Unternehmen auf Antrag eine Erlaubnis für die Emission bestimmter Mengen klimawirksamer Gase erteilen.
Neben rechtlichen Problemen, die eine solche Vorgehensweise hätte, spricht vor allem die Überlegung dagegen, dass die Minderung von Emissionen klimawirksamer Gase je nach Branche bzw. je nach industrieller Technik sehr unterschiedliche Kosten verursacht. Wer zu welchen Kosten wie viel Emissionen vermeiden kann, wissen jedoch die Unternehmen selbst sehr viel besser, weil sie ihre eigene Technik, ihre eigenen Prozesse und deren Weiterentwicklungsmöglichkeiten kennen.
Einsatz
Mechanismen und Märkte des Emissionsrechtehandels
Emissionsrechte werden über verschiedene Systeme gehandelt:
* Der Clean Development Mechanism (CDM), in Zusammenhang mit dem Kyoto-Protokoll
* Das EU Emission Trading Scheme (ETS)
• European Energy Exchange in Leipzig, Strom und Emissionsrechte
Umsetzung im Kyoto-Protokoll
Im Kyoto-Protokoll haben sich die unterzeichnenden Industrieländer auf eine weltweite Reduzierung der Emissionen von Treibhausgasen um 5,2 % gegenüber 1990 verständigt. Um den Einfluss der schwankenden Witterung bei der Prüfung der Zielerreichung zu begrenzen, wurde als Zielzeitraum 2008-2012 (Mittel) festgelegt. Die Europäische_Union ist zusätzlich zu den einzelnen Mitgliedsstaaten auch beigetreten und hat sich bereit erklärt, ihre Emissionen von Treibhausgasen um 8 % (ca. 0,35 Mrd. Tonnen) gegenüber 1990 zu verringern. Dieses Reduzierungsziel wird auf die einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft unterschiedlich verteilt (burden sharing). Deutschland trägt mit etwa 75 % des europäischen Minderungsziels die Hauptlast und muss seine Treibhausgasemissionen um 21 % gegenüber 1990 reduzieren. Gemäß Art. 3 Abs. 8 des Kyoto-Protokolls hat Deutschland für wasserstoffhaltige Fluorkohlenwasserstoffe (H-FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF6) das Basisjahr 1995 gewählt.
Zum Erreichen der Klimaschutzziele gelten mit der seit dem 13. November 2004 gültigen ?Linking Directive? drei flexible Mechanismen. Joint Implementation (JI) erlaubt Industrieländern (Annex-B-Ländern), untereinander Klimaschutzprojekte auf Kooperationsbasis durchzuführen, während man sich durch Clean Development Mechanism (CDM) die Förderung von bestimmten Projekten in Entwicklungsländern (Nicht-Annex-B-Ländern) anrechnen lassen kann. Das dritte und populärste Instrument ist das so genannte Emissions Trading (ET).
Der EU-Emissionshandel
Hauptartikel: EU-Emissionshandel
Das EU-Emissionshandel ist das weltweit erste multinationale Emissionshandelssystem und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems im Rahmen des Kyoto-Protokolls.
Seit 1. Jänner 2005 sind alle EU-Mitgliedsländer auf Basis der EU-Emissionshandelsrichtlinie (2003/87/EG) verpflichtet, jeweils zu Beginn einer sogenannten Emissionshandelsperiode einen nationalen_Allokationsplan (NAP) vorzulegen. Darin wird festgeschrieben wie viel Treibhausgase jeder größere Emittent des jeweiligen Landes in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 2005-2007) ausstoßen darf. Emittiert ein Unternehmen mehr als erlaubt, muss es Emissionsrechte zukaufen oder riskiert ein Strafe.
Die erste von zwei Emissionshandelsphasen gilt für den Zeitraum 2005 bis 2007 und umfasst lediglich den Ausstoß von CO2. Zudem ist nur ein Teil der CO2-Emittenten an die Richtlinie gebunden. In der zweiten Phase (2008-2012) sollen auch andere Treibhausgase, sowie weitere zunächst unberücksichtigte Wirtschaftssektoren in das System eingebunden werden. Zudem haben die EFTA-Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz angekündigt sich zu diesem Zeitpunkt dem EU-Emissionshandelssystem anzuschließen.[http://www.planetark.com/dailynewsstory.cfm/newsid/39366/story.htm Four States Set to Join EU Carbon Market], Planetark.com, 7. Dezember 2006 Nach 2012 sollen laut Plänen der EU-Komission dann sämtliche noch übrigen Treibhausgase und Sektoren wie der Flug- und Schiffsverkehr, sowie die Waldwirtschaft ebenfalls miteinbezogen werden.[http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=SPEECH/05/712&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en EU Climate Change Policy], Rede des EU Komissars für Umweltpolitik Stavros Dimas im britischen Unterhaus, 21. November 2005
Der Internationale Emissionshandel
Der Internationale Emissionshandel (IET) ist im Artikel 17 des Kyoto-Protokolls geregelt und umfasst im Gegensatz zum EU-Emissionshandelssystem alle im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (Kohlendioxid, CO2; Methan, CH4; Distickstoffoxid, N2O; Fluorierte Kohlenwasserstoffe, HFKW, FKW; Schwefelhexafluorid, SF6). Der am 1. Januar 2008 beginnende Handel findet, wiederum im Gegensatz zum EU-Emissionshandelssystem, zwischen den in der Anlage B genannten Parteien (OECD-Länder) statt, und nicht zwischen den Unternehmen.
Diese sind:
# Belgien
# Bulgarien
# Dänemark
# Deutschland
# Estland
# Europäische Gemeinschaft
# Finnland
# Frankreich
# Griechenland
# Großbritannien und Nordirland
# Irland
# Island
# Italien
# Japan
# Kanada
# Kroatien
# Lettland
# Liechtenstein
# Litauen
# Luxemburg
# Monaco
# Neuseeland
# Niederlande
# Norwegen
# Österreich
# Polen
# Portugal
# Rumänien
# Russische Föderation
# Schweden
# Schweiz
# Slowakei
# Slowenien
# Spanien
# Tschechische Republik
# Ukraine
# Ungarn
# Kalifornien und Neuengland_(Ostküste)
Andere Beispiele für Emissionshandel
Andere Emissionshandelssysteme sind:
* Der Voluntary Market, der vor allem in den USA und Kanada verbreitet ist, aber mit zunehmend klarer Definition des CDM an Bedeutung verliert
Chicago Climate Exchange, hierüber handeln insbesondere große Unternehmen, die kommerzielle Plantagen anlegen.
Entwicklung und Auswirkungen
Erreichte CO2-Reduktionen
Der Nationale Allokationsplan für Deutschland sieht vor, die CO2-Emissionen für die betroffenen Sektoren von 505 Millionen Tonnen in der Basisperiode (2000-2002) auf 503 Mio. t (2005-2007) bzw. 495,5 Mio. t zu reduzieren, also eine Reduktion um 2 Prozent. Betrachtet man die Gesamtemissionen an Treibhausgasen in diesem Zeitraum, so ist durch das Kyoto-Ziel eine Reduktion von 990 Mio. t CO2-Äquivalenten auf 962 Mio. t gefordert. Aus der Differenz ergibt sich, dass hierzu in den anderen Sektoren und bei den nicht-CO2-Treibhausgasen eine deutlich stärkere Reduktion um ca. 4 Prozent erforderlich ist, die mit zusätzlichen Maßnahmen in diesen Bereichen erreicht werden muss.
In Deutschland erscheint der Beitrag des Emissionshandels zur Emissionsreduktion daher relativ gering, was in der politischen Vorgabe der Ziele begründet ist. Das Umweltministerium unter Jürgen Trittin hatte ursprünglich eine Begrenzung auf 488 beziehungsweise 480 Millionen Tonnen, also eine Reduktion um ca. 5 Prozent vorgesehen, doch scheiterten diese Vorgaben am Widerstand des Wirtschaftsministeriums unter Wolfgang Clement.
Auswirkungen auf den Strommarkt
Seit Einführung des Emissionshandels haben sich die Strompreise deutlich erhöht, was viele ? insbesondere die Stromversorgungsunternehmen ? trotz Gratiszuteilung der Zertifikate mit dem Emissionshandel begründen.
Der Erzeugungspreis von Strom orientiert sich aus marktwirtschaftlicher Sicht an den Grenzkosten, also im Wesentlichen an den Brennstoff- und CO2-Zertifikatekosten. D.h. seit 2005 werden die CO2-Kosten der Stromerzeugung trotz kostenloser ex-ante-Zuteilung im Strompreis 'eingepreist' (Opportunitätskosten).
So haben die meisten Stromerzeuger die CO2-Kosten in die Einsatzentscheidung ihrer Kraftwerke einfließen lassen und somit den Großhandelsstrompreis steigen lassen, obwohl ihnen real keine oder nur geringe Kosten entstanden sind, was zu hohen zusätzlichen Gewinnen, so genannten Windfall Profits führt.
Oder anders ausgedrückt: ein Unternehmen, dass dem Treibhausgashandel unterliegt steht immer vor der Entscheidung:
- zu produzieren, oder
- nicht zu produzieren und die dabei nicht benötigten Emissionsberechtigungen zu verkaufen.
Dabei stehen der Rohstoffmarkt (hier Emissionsberechtigungen) und Produktmarkt in einem Wettbewerb zueinander. Das Unternehmen muss sich entscheiden, auf welchem Markt es einen höheren Deckungsbeitrag bzw. Gewinn erwirtschaftet. Dieses Vorgehen ist Bestandteil des Emissionshandels (man wollte ja die Umwelteffekte in "Geld" übersetzen). Erstaunlich ist, dass nur in der Stromwirtschaft und dort insbesondere auf dem Spotmarkt der Mechanismus gegriffen hat. In anderen Branchen haben die CO2-Kosten sich kaum auf die Preise niedergeschlagen. Hier muss man sich fragen, ob die Unternehmen überhaupt realisiert haben, dass es gerade in der Hochpreisphase von 30 ?/t CO2 hätte günstiger sein können, zusätzliche Aufträge nicht anzunehmen, sondern stattdessen die Emissionsberechtigungen zu verkaufen. Dadurch wären die Erträge der Unternehmen gestiegen und gleichzeitig die CO2-Emissionen gesenkt worden.
Eine Vermutung lautet, dass in vielen Unternehmen der Emissionshandel noch als Thema der Umweltabteilung betrachtet wird und eher einer CO2-Abgabe gleich gesetzt wird. Die betriebswirtschaftlichen Chancen bei der Reduktion von CO2 sind wohl noch gar nicht realisiert worden und erfordern eine abteilungsübergreifende Optimierung.
Kritiker wenden ein, dass der Emissionshandel in erster Linie zu Lasten der Konsumenten geht, die Industrie aber sogar Gewinne erzielt. Die Stromerzeuger wurden für dieses Verhalten vielfach kritisiert.
Andererseits sind viele der Ansicht, dass dieses Verhalten aus den o.g. Gründen betriebswirtschaftlich normal und somit absehbar gewesen sei. Vor diesem Hintergrund gibt es Forderungen, in Zukunft die Zertifikate nicht mehr kostenlos auszugeben, sondern zumindest teilweise zu versteigern. Dies würde gemäß der Theorie zu keiner weiteren Strompreiserhöhung führen, jedoch die Windfall Profits zu Gunsten der Staatsfinanzen verringern.
Der kanadische Energieversorger Transalta und die japanische Tokyo Electric Power bezahlen dem chilenischen Schweinefleischproduzenten Agrosuper Millionenbeträge, damit dieser die Methanemissionen der über 100.000 Tiere auffängt und das Gas verbrennt. Auf diese Weise erkaufen sich diese Energieversorger Emissionsrechte zur Erzeugung elektrischer Energie vergleichsweise billig im Ausland. Dieses Verfahren ermöglicht beispielsweise der japanischen TEPCO die Emission von zwei Millionen Tonnen CO2 bis 2012 in völligem Einklang mit dem Kyoto-Protokoll. In mehreren südamerikanischen Staaten stehen ähnlicher Projekte kurz vor der Realisierung.
Eine weitere Möglichkeit durch den Emissionshandel Gewinne zu erzielen ist es, nach der Errichtung einer Neuanlage die Altanlage auf minimaler Leistung weiter zu betreiben und somit die Emissionszertifikate weiterhin für die Nennleistung gratis zugeteilt zu erhalten, welche entweder für zusätzliche Emissionen genutzt oder gewinnbringend verkauft werden können.
Direkte Folgen für Unternehmen
Es entstehen Belastungen für Unternehmen durch die Anschaffung neuer, umweltgerechter Technik und evtl. durch organisatorische Umstrukturierungen zum Erreichen von Emissionsreduktionen. Unternehmen, die solche Maßnahmen durchführen, können durch den Verkauf von Emissionsrechten wirtschaftliche Vorteile erreichen. Wenn ein Unternehmen keine neue Technik anschafft, so entstehen evtl. Kosten durch den Kauf von Emissionsrechten. Diese Folgen sind gewollt und gehören zur Wirkungsweise des Instruments Emissionshandel.
Ein Nachteil für Unternehmen, die darauf setzen, Zertifikate zu erwerben, ist die Planungsunsicherheit aufgrund möglicher Preisschwankungen.
Indirekte Folgen für Unternehmen
Weiterhin können für Unternehmen ? und letztlich auch für die Verbraucher ? durch indirekte Effekte Zusatzkosten entstehen, insbesondere durch die Erhöhung der Strompreise, aber auch durch die Weitergabe von Kosten in anderen Bereichen.
So wurde beispielsweise die Deutsche Bahn nach eigenen Aussagen des Konzerns im Jahr 2005 durch den Emissionshandel mit 50 Millionen Euro belastet, dies zum großen Teil durch die Erhöhung der Strompreise durch die Energiekonzerne.
Exportorientierte Unternehmen können hierdurch gegebenenfalls im Ausland außerhalb der EU, zum Beispiel in den USA, ihre Preise nicht mehr halten. So produziert die Konkurrenz kostengünstiger.
Bei besonders energieintensiven Industrien können diese Folgen im Extremfall zur Verlagerung der Produktion ins Ausland führen.
Andererseits können Unternehmen, die neue, umweltgerechte Technik herstellen oder entsprechende Dienstleistungen anbieten, aufgrund des durch den Emissionshandel gestiegenen Käuferkreises mehr Produkte verkaufen und in der Folge mehr verdienen. Dieses zusätzliche Geld wird wiederum zum Teil in Forschung investiert, was einen technologischen Vorteil zur Folge hat, der sich beispielsweise durch den verbesserten Wirkungsgrad von Kraftwerken bemerkbar macht.
Der technologische Vorteil kann sich auch auszahlen, wenn sich in Zukunft beispielsweise die USA oder China ebenfalls zu Emissionsreduktionen verpflichten.
Ökologische Folgen
Im Zuge des Emissionshandels wird die Kernenergie attraktiver, da Kernenergie im Sinne des Emissionshandels eine treibhausgasfreie Energieform darstellt. Insbesondere die Kernkraftwerksbetreiber in Frankreich argumentieren in diese Richtung. Dies könnte dazu führen, dass wieder Kernkraftwerke gebaut bzw. geplante Stilllegungen rückgängig gemacht werden. Dies gilt allerdings nur, solange auf Atommüll keine vergleichbaren Kosten erhoben werden.
Kritik
Hauptkritikpunkte am Emissionshandel sind:
* Emissionshandel ist nicht ausreichend international kontrollierbar, da die Entdeckung von Verstößen den kontrollierenden Institutionen und Staaten selber zum Nachteil gereichen würde
* Emissionshandel ist nicht nachhaltig. Verstöße können international nicht wirksam geahndet, die weitere Teilnahme nicht kooperativer Staaten kann nicht erzwungen werden
* Der Emissionshandel begreift Klimaschutz als eine Last und erkennt nicht die wirtschaftliche Chance zum Einstieg in innovative Technologien
* Emissionshandel ist nicht fehlertolerant (bereits geringe Fehler können seine Wirkung zunichte machen),
* Der Emissionshandel blockiert, erschwert und konterkariert andere Anstrengungen zur CO2-Minderung. Speziell die erforderliche Rechtssicherheit des Handels untergräbt andere möglichen Maßnahmen in der Hinsicht, dass diese vom Emissionshandel abhängig sind, darauf aufbauen müssten oder sich alleine schon rechtlich unterordnen müssten.
* Der Emissionshandel reduziert global betrachtet keinerlei Emissionen, sie werden lediglich um ein paar Jahre verzögert oder "ins Ausland" verlagert
* Der Emissionshandel mit seinem planwirtschaftlichen Ansatz wird der möglichen Dynamik einer Innovationsoffensive nicht gerecht
* Der Emissionshandel verursacht teilweise einen übermäßig hohen Verwaltungsaufwand aufgrund zu aufwendiger Umsetzung in einigen Ländern.
Effiziente Ausgestaltung
Die praktische Einführung des Emissionsrechtehandels stellt den Übergang von einer Situation, in der Emissionen ein "freies" kostenloses Gut waren, zu einem Zustand dar, in dem Emissionsberechtigungen "knapp" sind und damit einen Preis haben. Diesen Übergang so zu gestalten, dass Unternehmen wenigstens die Chancen haben, sich auf die neuen Kosten einzustellen, war die Aufgabe der nationalen Gesetzgeber 2004.
Kritik wurde u. a. an den unterschiedlichen Zuteilungsregelungen der einzelnen europäischen Staaten geäußert, die gleichartige Unternehmen in den einzelnen Staaten unterschiedlich belasteten.
Die deutlichen Kosten für Emissionsberechtigungen stellen für die betroffenen Unternehmen einen starken Anreiz dar, CO2-Emissionen zu vermeiden ? bis hin zur Diskussion, den Betrieb ganz oder zumindest zeitweise einzustellen. Je nach Branche, Art des Zuteilungsantrags und Ausnahmeregelungen fallen die Belastungen durch den CO2-Handel sehr unterschiedlich aus, bis hin zur Grenze der Existenzgefährdung.
Bewertung
In einer Befragung amerikanischer Wirtschaftswissenschaftler, die in Unternehmungen, beim Staat und in Hochschulen tätig waren, stimmten um 1990 78 % der Befragten der These zu, dass Steuern und marktfähige Emissionszertifikate einen besseren Ansatz für die Beschränkung von Emissionen bilden, als die Festlegung von Schadstoffobergrenzen (Quelle: Richard M. Alston, J. R. Kearl, and Michael B. Vaughn, Is There Consensus among Economists in the 1990s? American Economic Review, May 1992, 203-209).
Als positiv wurde bewertet, dass sich der Emissionsrechtehandel administrativ verhältnismäßig einfach abwickeln lässt und dennoch effizient ist.
Positiv ist auch, dass ein Ziel festgelegt wird und nicht der (möglicherweise ineffiziente) Weg zum Ziel. Auf diese Weise entsteht technischer Fortschritt hin zur besten Lösung (? Verfahrensfortschritt).
Ein Problem bei der Ausgestaltung des Emissionsrechtehandels besteht in Umweltverschmutzungen, die erst bei lokaler Konzentration ihre Wirkung entfalten. Eine lokale Ausgestaltung des Emissionshandels ist aber erschwert, insbesondere wenn man lokal unabhängige Emissionsträger wie Fahrzeuge betrachtet. Auch wird der Aufwand zur Kontrolle tatsächlich freigesetzter Umweltverschmutzung oft vernachlässigt.
Eine Alternative zum Emissionsrechtehandel stellt die Pigou-Steuer dar.
Der Ausgabemodus der Zertifikate entscheidet darüber, ob ein Emissionshandel möglich wird, ob die Marktzutrittsschwelle für Unternehmensneugründungen erhöht wird, oder ob Konzerne von der Verzögerung anstehender Investitionsentscheidungen profitieren werden. Die Emissionsreduktion beginnt bei kontinuierlicher Abwertung der Emissionszertifikate. Der verstärkte Handel wird erst bei der Abwertung der Zertifikate einsetzen.
Vorteile
Die Zertifikate sind handelbar. Für die Emissionsrechte bildet sich ein Markt, der die ökonomische Effizienz gewährleistet.
Im Sinne des Grundgedankens, die Klimaänderung zu verhindern bzw. zu verlangsamen, sollten die Maßnahmen dort ansetzen, wo sie umsetzbar und finanzierbar sind. Zwar ist der Anteil des anthropogen emittierten CO2 nur sehr gering, jedoch reicht er aus, um das Klima aus seinem Gleichgewicht zu bringen. Deshalb ist es wichtig, dass den Menschen klar wird, dass für die Erhaltung der Ressource Umwelt etwas getan werden muss. Und das geht nur über Umweltabgaben, denn somit erhält die Umwelt einen Wert.
Ein weiterer Vorteil ist, dass ein gewisses Emissionslimit festgelegt wird, über welches hinaus die Umwelt nicht verschmutzt werden darf.
Normen
Im April 2006 hat die ISO eine Reihe von Normen zu diesem Thema veröffentlicht.
* ISO 14064-1:2006, Greenhouse gases ? Part 1: Specification with guidance at the organization level for the quantification and reporting of greenhouse gas emissions and removals.
* ISO 14064-2:2006, Greenhouse gases ? Part 2: Specification with guidance at the project level for the quantification, monitoring and reporting of greenhouse gas emission reductions and removal enhancements.
* ISO 14064-3:2006, Greenhouse gases ? Part 3: Specification with guidance for the validation and verification of greenhouse gas assertions.
Quellen
Literatur
Bücher
* Larry Lohmann (Herausgeber): "Carbon Trading. A Critical Conversation on Climate Change, Privatisation and Power". Herausgegeben von der Dag Hammerskjöld Foundation, Oktober 2006, http://www.thecornerhouse.org.uk/pdf/document/carbonDDlow.pdf
* Wolf Fichtner: Emissionsrechte, Energie und Produktion. Verknappung der Umweltnutzung und produktionswirtschaftliche Planung. Erich Schmidt, Berlin 2004, ISBN 3-503-08385-5
* Michael Lucht, Gorden Spangardt: Emissionshandel. Springer, Heidelberg 2004, ISBN 3-540-21005-9
* Walter Frenz: Emissionshandelsrecht. Kommentar zum TEHG und ZuG. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22818-7
* Rolf Linkohr, Alexandra Kriegel, Beatrix Widmer: "Luftgeschäfte" oder Wie der Handel mit Treibhausgasen die Energiepolitik verändert. etv, Essen 2002, ISBN 3-925-34939-1
* Zenke, Schäfer: Energiehandel in Europa. C.H. Beck, München 2005, ISBN 3-406-52443-5
* Lutz Wicke: Beyond Kyoto - A New Global Climate Certificate System. Springer, Heidelberg 2005, ISBN 3-540-22482-3
* Raimund Körner, Hans-Peter Vierhaus: Treibhausgasemissionshandelsgesetz und Zuteilungsgesetz 2007. Kommentar, Beck, München 2005, ISBN 3-406-52551-2
* Timo Hohmuth: Emissionshandel und deutsches Anlagenrecht. Carl Heymanns, Köln 2006, ISBN 3-452-26471-8
* Zenke/Fuhr: Handel mit CO2-Zertifikaten. C.H.Beck, München 2006, ISBN 978-3406552458
Fachartikel
* Uwe Lahl, Norbert Salomon, Camilla Bausch, Christine Lucha: Datengrundlage Emissionshandel in Deutschland. in: Wasser, Luft, Boden 48.2004, 3-4, S. 16-17,
* Bernhard Kirchartz: Emissionshandel - Marktwirtschaft oder Ordnungsrecht? in: Wasser, Luft, Boden. 48.2004,6, S.32-35,
*Deutsche Industrie steht dem Emissionshandel gelassen gegenüber. in: Wasser, Luft und Boden. 49.2005,7-8, S.40-43,
Siehe auch
• Klimaschutzprogramm]_Weblinks_
•_
• 12.000 C02 emittierende Industrieanlagen (EU25) interaktive Karte

