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Abgangszeugnis
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Abgangszeugnis
Ein
Abgangszeugnis wird erteilt, wenn die Schule vor Erreichen des Bildungsziels verlassen wird.
Hat ein Schüler seine
Schulpflicht vor seinem Schulabschluss, i. d. R. nach der Klasse neun, erfüllt, so kann er die Schule verlassen. Er erhält dann anstatt des
Abschlusszeugnisses ein Abgangszeugnis, was keinen Schulabschluss darstellt.
Verlässt ein Gymnasiast bereits nach Abschluss der 12. Klasse das
Gymnasium, so erhält er ein Abgangszeugnis mit dem Vermerk, dass der schulische Teil der
Fachhochschulreife erfüllt ist und mit einem zusätzlichen einjährigen Berufspraktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung die volle Fachhochschulreife zuerkannt wird.