Abbuchung
Mit Abbuchung bezeichnet man eine Kontobelastung aufgrund einer Lastschrift. In Deutschland gibt es dafür zwei Verfahren:* Lastschrift aufgrund erteilter Einzugsermächtigung
Dabei erteilt der Zahlende dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einmalig oder regelmäßig Beträge von seinem Konto abzubuchen.
* Lastschrift aufgrund erteiltem Abbuchungsauftrag
Dabei erteilt der Zahlende dem Kreditinstitut den Auftrag, Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen.
Der Unterschied der beiden Verfahren besteht darin, dass Lastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren innerhalb einer Widerspruchsfrist zurückgegeben werden können, während Lastschriften im Abbuchungsverfahren nicht wegen Widerspruch zurückgegeben werden können. Für den Zahlungsempfänger bietet das Abbuchungsverfahren daher größere Sicherheit.

