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Abbitte
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Abbitte
Abbitte bezeichnet das Bitten um Verzeihung bzw.
Vergebung von
Schuld. Jemand
tut oder
leistet Abbitte für etwas bei jemandem.
Die Abbitte (lat. deprecatio injuriae) war bis ins
19. Jahrhundert im deutschen Recht eine demütigende Bitte um Verzeihung einer zugefügten
Ehrenkränkung, in älteren
Strafverfahren eine
Privatstrafe, die bei Ehrverletzungen entweder allein oder neben einer
Geldstrafe und neben Ehrenerklärung und
Widerruf ausgesprochen wurde. Gelegentlich wurde die
Strafe noch verschärft, z. B. durch Zuziehung des
Scharfrichters, knieende Abbitte und dergleichen.
Heute wird dieser Ausdruck auch
ironisch gebraucht.
Sprichwort
*
Abbitte ist die beste Buße. (Sprichwort)