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Abänderungsvertrag
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Abänderungsvertrag
Ein
Abänderungsvertrag ist ein
Vertrag, der die Änderung eines beliebigen
Schuldverhältnisses festlegt. Bei dem Schuldverhältnis kann es sich beispielsweise um eine bestehende
Bürgschaft handeln. Im Normalfall ändert ein Abänderungsvertrag jedoch ein
Dauerschuldverhältnis, beispielsweise einen
Arbeitsvertrag. Das Arbeitsverhältnis wird in einem solchen Fall nicht berührt, sondern ausschließlich die Arbeitsbedingungen. Damit ein Abänderungsvertrag wirksam wird, muss nach § 305
BGB zwischen den Vertragspartnern
Einvernehmen herrschen.
Siehe auch:
Vertragsänderung