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Abänderungsverfahren
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Abänderungsverfahren
Ein
Abänderungsverfahren ist ein
Verfahren zu Änderung
gerichtlicher Entscheidungen.
Der Begriff wird insbesondere für das
Verfahren vor dem
Familiengericht zum Zwecke der Abänderung
rechtskräftiger Entscheidungen über den
Versorgungsausgleich nach des
Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (
Verwaltungsrecht spricht man von einem Abänderungsverfahren, wenn eine Entscheidung im
einstweiligen_Rechtsschutz (über die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines
Widerspruchs) geändert wird, vgl § 80 Abs. 7
VwGO.