Wichtiger Hinweis zum Inhalt des Online-LexikonsBei den auf dieser Seite aufgeführten Texten/Artikeln/Inhalten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, die sich die Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht zu Eigen macht. Diese fremden Inhalte, die keiner regelmäßigen Überprüfung unterliegen, sind ausnahmslos solche der freien Enzyklopädie Wikipedia, für die keinerlei Verantwortung übernommen wird.
Lizenzbestimmungen
Der Text/Artikel/Inhalt auf dieser Seite innerhalb der Rubrik "Online Lexikon" basiert, soweit nicht anders angegeben, auf dem Artikel
Abänderungsverbot
aus der freien Enzyklopädie
Wikipedia.
Die Inhalte stehen unter der
GNU Lizenz für freie Dokumentation.
Eine Liste der Autoren ist
dort
abrufbar.
Abänderungsverbot
Das
Abänderungsverbot besagt, dass ein
Gericht ein einmal
verkündetes Urteil nicht mehr ändern darf.
Eine Änderung ist nur noch aufgrund einer
Verfahrenshandlung der
Parteien (bzw.
Beteiligten) möglich, wenn diese geeignet ist, die
Rechtskraft zu durchbrechen oder sonst von den
Verfahrensgesetzen vorgesehen ist.