Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention ist das am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Århus unterzeichnete und am 30. Oktober 2001 in Kraft getretene UNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dieses Übereinkommen ist der erste völkerrechtliche_Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz zuschreibt.Die Aarhus-Konvention setzt sich inhaltlich aus drei "Säulen" zusammen:
* dem Zugang zu Informationen (Art. 4),
* der Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren (Art. 6 - 8) und
* dem Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Art. 9).
Die drei Säulen der Aarhus-Konvention
Zugang zu Informationen
Der Artikel 4 der Aarhus-Konvention bildet die rechtliche Grundlage für das auf Antrag zur Verfügung stellen von Informationen durch die zuständigen Behörden.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Einer Öffentlichkeitsbeteiligung bedarf nach der Aarhus-Konvention vor allem die Zulassung bestimmter Vorhaben mit erheblichen Umweltauswirkungen (insbesondere Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen).
Zugang zu Gerichten bei Umweltbelangen
Die Aarhus-Konvention, geregelt im Artikel 9, schreibt jeder Person ein Widerspruchs- und Klagerecht im Falle der Verweigerung des Informationszugangs, im Hinblick auf Entscheidungen, die der Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegen, sowie allgemein bei Verstößen gegen umweltrechtliche Vorschriften zu.
Literatur
*Gesellschaft für Umweltrecht (Hrsg.): Aarhus-Konvention - Umweltprobleme bei der Zulassung von Flughäfen. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-503-08325-1
*Astrid Epiney, Kommentierung der Aarhus Konvention, in: Fluck/Theuer, Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations- und Verbraucherinformationsrecht, IFG/UIG/VIG, Vorschriften der EU, des Bundes und der Länder, Internationales Recht, Rechtsprechung, Kommentar, Stand: 16. Akt. 2006, C.F. Müller Verlag, Heidelberg ISBN 3-8114-9270-5
Siehe auch
Umweltinformationsgesetz
Strategische Umweltprüfung
Weblinks
* Text der Aarhus-Konvention: [http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/aarhus.pdf]
* Hintergrundinformationen des BMU zur Aarhus-Konvention: [http://www.bmu.de/buergerbeteiligungsrechte/die_aarhus-konvention/doc/2608.php]

