Aachener Kongress
Der Aachener Kongress wurde vom 29. September bis zum 21. November 1818 in der Stadt Aachen abgehalten.
Teilnehmer waren die aus den Befreiungskriegen siegreich hervorgegangenen Staaten. Neben der Heiligen_Allianz aus Österreich, Preußen und Russland nahmen auch Großbritannien und Frankreich teil.
Der Aachener Kongress gilt als erster _Monarchenkongress, an dem Zar Alexander I. (Russland), König Friedrich Wilhelm III. (Preußen). Kaiser Franz_I._von_Österreich, begleitet von Christian_Günther_Graf_Bernstorff, Johannes_Anton_Graf_Nesselrode, von Clemens_Wenzel_Lothar_Fürst_von_Metternich und Karl_August_Fürst_von_Hardenberg, als Vertreter Englands Arthur Wesseley Wellington und Henry Robert Stewart Castlereagh sowie auf Seiten Frankreichs Armand Emmanuel du Plessis, Herzog von Richelieu teilnahmen.
Der Kongress beriet Maßnahmen, um die revolutionär-demokratische Bewegung in Europa zu bekämpfen. Eine Denkschrift "Über den gegenwärtigen Zustand Deutschlands" wurde vom Zaren dem Kongress unterbreitet. Darin wurden strenge Maßregeln zur Überwachung des geistigen Lebens und der Universitäten gefordert. Diese Denkschrift gab den Anstoß zu den _Karlsbader_Beschlüssen und den Demagogenverfolgungen.
In einem Vertrag mit Frankreich wurden endgültig die Bedingungen festgelegt, die sich aus dem _Pariser_Frieden von 1815 ergaben. Es wurde der sofortige Abzug der Besatzungstruppen aus Frankreich - ursprünglich erst für 1820 vorgesehen - und die Herabsetzung der Kriegsentschädigungen von 700 auf 265 Millionen Francs bestimmt. In einer Konvention bekräftigten die vier Siegermächte - Russland, Preußen, Österreich und England - ihre Entschlossenheit, das in Frankreich wieder eingesetzte feudale Regime der _Bourbonen (Restaurationszeit) notfalls mit Waffengewalt zu stützen.
Frankreich sollte, ohne in die Heilige Allianz aufgenommen zu werden, künftig zu den Verhandlungen zugezogen werden. Es trat damit als fünfte Großmacht wieder in das Europäische Konzert ein. Die am 15. November 1818 angenommene Deklaration verkündete die Solidarität der Kongressteilnehmer zur Gewährleistung der Ruhe, des Glaubens und der Sittlichkeit, die "durch das Unglück der Zeiten" erschüttert worden seien.
Die Unterzeichner verpflichteten sich, die seit 1815 in Europa bestehenden Grenzen und gesellschaftlichen Verhältnisse zu garantieren. Zuvor waren die verschiedensten Fragen geregelt worden, wie z.B. der Sklavenhandel und die Rangordnung der Diplomatie. Der badisch-pfälzische Grenzstreit über die Pfalz wurde zugunsten Badens entschieden. Weiter wurde die seither gültige diplomatische Rangordnung festgelegt.
Der Kongress zeigte die europäischen Monarchien in Gestalt der Großmächte in nicht wieder erreichter Einmütigkeit.
Weblinks
*http://www.uni-potsdam.de/u/romanistik/humboldt/hin/bierma-schwarz.htm

