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studiInfo Sommersemester 2005

Wie stehen meine Chancen für einen zulassungsbeschränkten Studienplatz?

www.zvs.de
Die Studienplatzvergabe hochkarätiger Fächer wie Medizin, Psychologie oder Pharmazie erfolgt über die ZVS in Dortmund. Wer wissen möchte, wie seine Chancen stehen, kann sich im Internet unter www.zvs.de informieren.

David hat eine einfache Frage: Ich habe 2004 Abi gemacht, mein NC ist 1,8. Bekomme ich damit einen Medizin-Studienplatz in Köln?

Was sich so einfach anhört, ist aber gar nicht so einfach zu beantworten. Denn die Auswahlgrenzen werden nicht von der ZVS im Vorhinein festgelegt, sondern sie ergeben sich erst im Wettbewerb der Bewerberinnen und Bewerber um die knappen Studienplätze. Und jedes neue Semester startet wieder eine neue Konkurrenz mit zunächst ungewissem Ausgang. Einige Hinweise, wie die Situation aussehen kann, liefert das Internet Angebot der ZVS.

Unter www.zvs.de sollte der erste Klick dem Button „Fächer“ gelten, und zwar dem dort aufgelisteten Studienangebot des letzten zurückliegenden Vergleichssemesters.

Wer sich zum Sommersemester 2005 bewerben möchte, sollte sich die Konkurrenz des Sommersemesters 2004 und eventuell auch die des Sommersemesters 2003 genau anschauen: Wie groß war die Zahl der Konkurrenten an den einzelnen Studienorten, wie knapp das jeweilige Angebot? Diese Zahlen liefern einen ersten Hinweis darauf, wie stark die Konkurrenz insgesamt ist, wie schwierig es ist, an den besonders begehrten Studienorten einen Platz zu bekommen. David gewinnt durch der Blick auf die Tabelle zunächst eine ernüchternde Erkenntnis. Mit seinem Studienwunsch ist er nicht allein. Im letzten Jahr bewarben sich für 149 Kölner Medizin-Plätze 2.260 Bewerber. Im Jahr davor waren es „nur“1.445 Bewerber bei 157 verfügbaren Plätzen. Fazit: Die Universität Köln gehört im Fach Medizin zu den überdurchschnittlich nachgefragten Hochschulen.

Vor dem nächsten Klick sollte man sich aber eins ganz klar machen: Die Wahl einer weniger begehrten Hochschule hat keinen Einfluss darauf, ob man überhaupt einen Studienplatz bekommt. Die Studienplatzvergabe ist immer in zwei Abschnitte geteilt: Zuerst wird nach unterschiedlichen Kriterien darüber entschieden, wer überhaupt einen Studienplatz bekommen kann. Nur für diese Ausgewählten stellt sich dann im zweiten Abschnitt die Frage: Lassen sich deren Ortswünsche realisieren? Können einige „nur“ an der von ihnen gewählten Zweit- oder Dritt-Universität studieren? Wie vielen kann die ZVS nur eine Ersatzhochschule anbieten? Aber keine Angst, entgegen ihrem weit verbreiteten Image als „Kinderlandverschickungsanstalt“ kann die ZVS 70 bis 80 Prozent der Neu-Studenten an ihrem Wunschort zulassen. Dass natürlich diejenigen, denen die ZVS die Wünsche nicht erfüllen kann, zunächst sauer sind, ist nur zu verständlich. Der Blick auf die Nachfrage-Tabelle mag aber erklären, warum Wunsch und Wirklichkeit oft nicht zueinander passen wollen.

Der zweite Klick im ZVS-Web sollte dem Button „NC“ gelten. Für jeweils die letzten drei Sommer- und Wintersemester findet man die Auswahlgrenzen für die bundesweiten NC-Fächer sowie für die Studiengänge, die die ZVS nur an Universitäten und Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen vergibt. Wer die Werte für die bundesweiten NC-Studiengänge des Sommersemesters 2004 aufruft, erhält eine auf den ersten Blick vielleicht verwirrende Tabelle. Die NC-Werte sind dort nach Bundesländern und Studiengängen geordnet. Wegen der unterschiedlichen Schulsysteme in den einzelnen Bundesländern findet die Konkurrenz länderweise statt. Die Abiturienten konkurrieren nur mit denjenigen um die Plätze, die im gleichen Bundesland – also unter vergleichbaren Bedingungen – die Schule abgeschlossen haben. Wer wie David in Baden-Württemberg Abitur gemacht hat und Medizin studieren möchte, findet dort die beiden Angaben „1,6 (1)“. Das bedeutet, dass in der Konkurrenz der Baden- Württemberger Abiturienten alle mit einer Durchschnittsnote von 1,5 und besser zugelassen werden konnten, von den 1,6-ern aber nur die, die zusätzlich zu ihrer 1,6 eine Wartezeit von mindestens einem Semester hatten.

Schaut man ans Ende der Tabelle, so findet man dort die Auswahlgrenzen nach Wartezeit. Die beiden Angaben „7 (2,1)“ lassen sich dann analog interpretieren: Alle mit einer Wartezeit von acht und mehr Semestern wurden zugelassen, von den Kandidaten mit einer Wartezeit von sieben Semestern aber nur die, die zusätzlich eine Abiturnote von 2,1 oder besser vorweisen konnten. Diese Werte waren für David natürlich ein Schock. Sein respektables 1,8-er Abitur hätte zuletzt nicht zur sofortigen Zulassung gereicht. An Wartezeit hatte er bisher nur ein halbes Jahr zurückgelegt und befand sich damit noch ziemlich am Ende der Warteschlange.
Wer anders als David glaubt, mehr Glück zu haben und auch in der künftigen Konkurrenz die erste NC-Hürde nach Note oder Wartezeit locker überspringen zu können, sollte nun die Realisierungschancen seiner Ortswünsche prüfen. Ein Klick auf den entsprechenden Studiengang in der NC-Tabelle öffnet die Übersicht „Entscheidung über Studienortwünsche“. Um diese Tabelle zu verstehen, muss man sich schon etwas eingehender mit der „höheren Zulassungslogik“ auseinandersetzen. Aber keine Angst, die Anforderung an das abstrakte Denkvermögen dürften das Verständnis von Abiturienten nicht überfordern.

Bei der Entscheidung über den Studienort berücksichtigt die ZVS zuerst die Ortswünsche der Ausgewählten. Aber leider lassen sich nicht alle Wünsche erfüllen. Wenn mehr Ausgewählte an einen Studienort wollen, als dort Plätze zur Verfügung stehen, entscheiden zwei Gesichtspunkte über die Realisierung der Ortswünsche: die Abiturnote für 25 Prozent und eine Rangfolge von sozialen Gründen für 75 Prozent der Studienplätze.

Für jede Hochschule finden sich in dieser Tabelle daher zwei Spalten mit jeweils drei Ziffern - die ersten drei Ziffern beziehen sich auf die Notenzulassung, die zweiten drei Ziffern für die Zulassung nach Sozialkriterien.

Zum Beispiel die Uni Köln: Dort lautet der erste Dreierblock für die Notenzulassung „1 - 1,4 - 4“. Im Klartext bedeutetet das, dass dort nur Bewerber zugelassen werden konnten, die Köln an erster Stelle genannt hatten und die eine Abiturnote von 1,3 oder besser vorweisen konnten. Von denjenigen mit einer 1,4 auf dem Zeugnis konnten nur diejenigen zugelassen werden, die zusätzlich in das Sozialkriterium 4 eingestuft werden können.

Der zweite Ziffernblock beschreibt die Zulassung nach Sozialkriterien. Um diese Ziffernfolge verstehen zu können, muss man ein wenig mehr über die Motive der Studienortwahl wissen. Die Nähe zum elterlichen Wohnort und das Image der Hochschulstadt bestimmen bei einer deutlich überwiegenden Mehrheit die Wahl des Hochschulortes. Soziale, familiäre und wirtschaftliche Gesichtspunkte beeinflussen daher auch die Rangfolge, in der die ZVS über die Studienortwünsche entscheidet. Diese Gruppen bildet die ZVS:
1. Schwerbehinderte
2. Verheiratete
3. Bewerber mit besonderen (in einem Sonderantrag nachgewiesenen) Bindungsgründen an den Studienort
4. Bewerber, die bei ihren Eltern wohnen und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Bundeslandes studieren wollen
5. alle Übrigen.
Mit diesem Hintergrundwissen lässt sich jetzt die Ziffernfolge „1 - 5 - 1,6“ interpretieren. An der Uni Köln konnten für den Studiengang Medizin im Sommersemester 2004 über die Sozialkriterien alle Bewerber zugelassen werden, die Köln an erster Stelle genannt hatten und den Gruppen 1 bis 4 zuzuordnen waren. Von denjenigen aus der Gruppe 5 war nur noch für diejenigen mit einer Abiturnote von mindestens 1,6 Platz.

Stehen in der Verteilungstabelle „schlechtere“ Notenwerte als in der NC-Tabelle, so stammen diese von Bewerberinnen und Bewerbern, die nicht über die Notenliste sondern über die Wartezeit ausgewählt wurden. Ein „N“ vor der Ortspräferenz bedeutet, dass der Bewerber diesen Ort nicht genannt hat, sondern die ZVS diese Hochschule seinen Wünschen hinzugefügt hat.

Bis jetzt haben wir uns nur die ersten beiden Quoten der Studienplatzvergabe angeschaut, in denen 51 Prozent der Studienplätze nach Abiturnote und 25 Prozent nach Wartezeit vergeben werden, und wie im zweiten Schritte die Ausgewählten auf die Studienorte verteilt werden. Noch fehlt aber die dritte Quote, in der im bundesweiten NC-Verfahren die Studienplätzen vergeben werden.

24 Prozent der Studienplätze können die Hochschulen nach eigenen Kriterien vergeben. Allerdings nutzt nur ein kleiner Teil der Universitäten diese Möglichkeit tatsächlich zu individuellen Auswahlgesprächen, rund 87 Prozent der beteiligten Fakultäten vertrauen auch hier auf die Aussagekraft der Abiturnote und beauftragen die ZVS mit der Vergabe der Studienplätze.

Das Hochschulverfahren ist als einmalige Zusatzchance für diejenigen gedacht, die knapp an der Notengrenze gescheitert sind. Daher setzt auch David seine Hoffnung auf diese Quote. Bevor er allerdings seine besondere Motivation und Eignung für das Studium einem Professorengremien darlegen kann, muss er eine weitere NC-Hürde nehmen. Denn nicht alle bislang erfolglosen Medizin-Kandidaten erhalten überhaupt im Hochschulverfahren ihre Zusatzchance. Von den einzelnen Landesranglisten werden dreimal mehr Kandidaten, als Plätze zu vergeben sind, zum Auswahlverfahren der Hochschulen zugelassen.
Bis zu welcher Notengrenze diese Zusatzchance möglich war, erfährt David durch den Link „mehr info“ am Ende der ersten NC-Tabelle.
Dieser führt ihn zur Tabelle mit den Grenzwerten für die Vorauswahl. Die Ziffer, die er dort sieht, lässt bei David neue Hoffnung keimen. Bis zum Abi-Schnitt von 1,9 konnten Baden-Württemberger Abiturienten am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen. Um zu erfahren, ob er im letzten Sommersemester ins Auswahlverfahren der Wunsch-Uni Köln gekommen wäre und ob das erfolgreich gewesen wäre, klickt er auf den entsprechenden Studiengang.

Was wir schon von den anderen NC-Tabellen kennen, gilt nämlich auch für das Hochschulverfahren: die Nachfrage verteilt sich nicht gleichmäßig auf alle Studienorte. Also muss die ZVS wieder entscheiden, welche Ortswünsche für das Hochschulverfahren erfüllbar sind und welche nicht.

Hauptansatzpunkt für diese Entscheidung ist wieder die Abiturnote. Die für die Uni Köln geltenden Ziffernfolge „1 – 2,2 – 4“ muss man dann so lesen: Ins Kölner Auswahlverfahren gelangten alle, die Köln an erster Stelle genannt hatten und eine Abiturnote von 2,1 oder besser hatten. Von den 2,2-ern konnten nur die ins Kölner Auswahlverfahren gelangen, die in Köln oder der umliegenden Kreisen bei ihren Eltern wohnten, also das Sozialkriterium 4 hatten.

Aber: Ins Kölner Auswahlverfahren gekommen zu sein, bedeutet ja noch nicht, dort auch einen Studienplatz zu erhalten. Denn schließlich gelangen dreimal mehr hinein, als erfolgreich – also mit einem Studienplatz – wieder heraus kommen.

Das Ergebnis des Kölner Auswahlverfahrens findet David im rechten Teil der Tabelle. Da Köln keine Auswahlgespräche durchgeführt hat (dann stünde dort in der Tabelle ein H), sondern auch im Hochschulverfahren der Aussagekraft der Abiturnote vertraut, stehen dort wieder Notenwerte. Die Ziffernfolge „2,0 (16)“ interpretiert David so: „In Köln wurden alle genommen, die eine 1,9 oder besser hatten. Von den 2,0-ern nur die, zusätzlich eine Wartezeit von 16 Semestern vorweisen konnten.“

Davids 1,8 hätte also im „Hoffnungslauf“ Hochschulverfahren im letzten Sommersemester zum Ziel geführt. Ob es im nächsten Sommersemester zur Zulassung reicht, bleibt aber fraglich. Denn die wachsende Zahl der Medizin-Bewerber hat in den letzten Semestern auch zu härten NC-Werten geführt. Ob David also in der neuen Konkurrenz einen Studienplatz erhalten kann, bleibt ungewiss. Aber auf jeden Fall hat er jetzt den Durchblick durch das doch recht komplexe Zulassungsverfahren.

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 01/05
Verfasst von STUDIInfo


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