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studiInfo Wintersemester 2009/10

Wartezeit überbrücken: Was tun, wenn der NC nicht reicht?

Wer die Wartezeit sinnvoll überbrücken möchte, hat eine Vielzahl von Möglichkeiten.

Nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung, also mit dem Abitur, beginnt die Zählung der Wartesemester. Wer zum Beispiel den NC für das Fach Medizin nicht erreicht hat und bei der Zentralen Studienvergabe leer ausgegangen ist, sollte nicht sofort die Flinte ins Korn werfen und sich für ein so genanntes Parkstudium einschreiben. Denn wer Wartezeiten für sein Traumstudium sammeln möchte, darf an keiner deutschen (Fach-)Hochschule immatrikuliert sein.
Sinnvoll ist es dagegen, Vorsemester-Kurse oder eine Ausbildung, die für ein späteres Medizinstudium nützlich sein oder gar angerechnet werden können, voran zu schalten. Vorkurse für das Medizinstudium bietet beispielsweise das Institut für Biologie und Medizin des Rheinischen Bildungszentrums in Köln an – allerdings sind diese Kurse mit Kosten verbunden.
Vorteil ist, dass die Lücken in den naturwissenschaftlichen Fächern geschlossen werden können und günstige Voraussetzungen für ein zügiges Medizinstudium entstehen. Unter www.ifbm-koeln.de gibt es nähere Informationen. Kostenfreie Vorkurse, die meist über ein bis zwei Wochen abgehalten werden, bieten zum Beispiel Medizinfakultäten wie die Universität Bochum, die Universität Marburg oder auch die Universität in Frankfurt an.

Rettungssanitäter und -assistent
Zu den Klassikern gehören Ausbildungen zum Rettungssanitäter und -assistent sowie zum Gesundheits- und Krankenpfleger. Die Tätigkeit von Rettungssanitätern besteht in erster Linie darin, Einsätze im Rahmen des Krankentransportes und Rettungsdienstes vorzubereiten und durchzuführen. Die Ausbildung dauert in der Regel zwischen drei und fünf Monaten.

Die Ausbildung zum Rettungsassistenten läuft über zwei Jahre, kann aber durch eine vorangegangene Rettungssanitäter-Ausbildung verkürzt werden. Der Verantwortungsbereich des Rettungsassistenten ist größer als der des Rettungssanitäters, da der Rettungsassistent am Notfallort erste Hilfe und lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen muss.

Gesundheits- und Krankenpfleger
Die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger empfiehlt sich aus verschiedenen Gründen. Einerseits kann der zukünftige Medizinstudent Krankenhausluft schnuppern, den Klinikalltag hautnah miterleben und sich seine Berufswahl noch mal bestätigen oder überdenken. Andererseits ist für den vorklinischen Teil des Medizinstudiums ein Nachweis über ein 90-tägiges Krankenpflegepraktikum notwendig. Je nach Landesprüfungsamt werden Tätigkeiten wie Gesundheits- und Krankenpfleger auf das Praktikum angerechnet, ebenso wie das klinische Praktikum während der Ausbildung zum Rettungsassistenten.

Biomedizinischen Assistenten
Seit einigen Jahren wird die Ausbildung zum Biomedizinischen Assistenten immer populärer, wobei diese kostenpflichtig sein kann. Dieser Bildungsgang ist im Prinzip speziell für Wartezeitüberbrücker gedacht und dauert anderthalb Jahre, in denen auch ein Pflegepraktikum absolviert wird.

Pflegepraktikum im Ausland
Eine weitere Möglichkeit bietet ein Pflegepraktikum im Ausland, das sich ebenfalls auf ein späteres Medizinstudium anrechnen lässt. Mehr Informationen dazu unter:

www.projects-abroad.de




Veränderte Studienanforderungen: „Hammerprüfung“ ist kein Grund zur Panik

Medizinstudierende, die nach neuem Recht studieren, absolvieren kein zweites Staatsexamen mehr vor dem Beginn ihres Praktischen Jahres.

Die neue ärztliche Approbationsordnung hat das Medizinstudium nachhaltig verändert: So gibt es keine staatliche Prüfung mehr vor dem Praktischen Jahr. Statt dessen findet jetzt am Ende der Ausbildung, also nach dem PJ, ein umfassendes staatliches Abschlussexamen statt: das M2, von vielen auch „Hammerprüfung“ genannt.
Dieses neue Examen besteht aus einem dreitägigen schriftlichen Teil und einer mündlich-praktischen Prüfung, die sich auf zwei Tage verteilt. Vor allem dieser mündlich-praktische Teil wird neu gestaltet: Fallbezogen wird vor allem fächerübergreifendes Wissen überprüft, hinzu kommen Fragen aus Querschnittsbereichen. Wichtig: Dieses Examen ist kein Grund zum Fürchten, denn es geht vor allem um die Breite des medizinischen Wissens und Könnens, so Dr. Bernhard Marschall, Studiendekan an der Universität Münster: „War früher das Praktische Jahr sozusagen ein ‚Sahnehäubchen’, hat es jetzt einen ganz anderen Stellenwert. Einerseits muss die Vorbildung bis zum Erreichen des PJ so strukturiert sein, dass dieses mit Erfolg absolviert werden kann. Andererseits müssen die Lernfortschritte während des PJ regelmäßig kontrolliert werden, damit das Staatsexamen mit möglichst guten Noten bestanden wird.“ Facharztfähigkeiten und Spezialwissen sind ausdrücklich nicht Thema der Abschlussprüfung.

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/09
Verfasst von STUDIInfo


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