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studiInfo Wintersemester 2005/06

Von Landeskindern und Studienkonten

Einführung von Studiengebühren
Kein Thema an den Hochschulen und in der Bildungspolitik wird derzeit heißer diskutiert als die Einführung von Studiengebühren. Weil die Länder einzeln entscheiden und die Debatten gerade erst beginnen, ist noch völlig offen, ob und in welcher Höhe künftig Bildungsabgaben erhoben werden.

Mit dem Beschluss vom 26. Januar dieses Jahres zur Aufhebung des Studiengebührenverbots hat das Bundesverfassungsgericht eine Diskussionslawine losgetreten. Schlüssige seriöse Konzepte hat bislang noch niemand aus der Schublade gezaubert. Die angehenden Studierenden können derzeit nur abwarten, wo das Gratis-Studium - wenn überhaupt - auch in den kommenden Jahren noch möglich sein wird. Die Bildungspolitik ist Ländersache, der Bund kann nur ein Hochschulrahmengesetz vorgeben. Die Umsetzung sieht in jedem Bundesland anders aus. Bislang gab es das zeitlich unbegrenzte kostenlose Studium nur noch in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Wenn die Regelstudienzeit um einige Semester überschritten wird, erheben Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen Langzeitstudiengebühren. Diesen Abgaben entspricht das Modell der Studienkonten, das in Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eingeführt wurde. Fürs Zweitstudium müssen Studierende heute bereits in Bayern, Sachsen, Hessen und NRW blechen.

Die Gebühren müssen vor Beginn des Semesters, also bei der Einschreibung beziehungsweise Rückmeldung, bezahlt werden. Es gilt als sicher, dass vor 2006 keine weiteren Abgaben erhoben werden. Alles andere wird in den kommenden Monaten eifrig diskutiert. Angehenden Akademikern bleibt nichts anderes übrig, als die Entscheidungen abzuwarten und sich bei den Beratungsstellen der Hochschulen auf dem Laufenden zu halten. Wer sich vor bösen Überraschungen schützen will, sollte bei der Finanzierungsplanung eines Studiums Gebühren in Betracht ziehen. In der Diskussion sind Summen von 500 bis 2500 Euro pro Semester. Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Hamburg wollen allgemeine Studiengebühren einführen. Bremen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein überlegen, nur so genannten Landeskindern ein kostenloses Studium zu ermöglichen. Studierende aus anderen Bundesländern sollen zahlen. Im Gespräch ist das „Schweizer Modell“, nach dem das Land, in dem der Studierende vor dem Beginn der Hochschulausbildung seinen Wohnsitz hatte, für die Kosten aufkommt. Unterschiede könnte es aber nicht nur zwischen den Ländern, sondern auch zwischen den einzelnen Hochschulen und Studiengängen in einem Bundesland geben.

Großer Knackpunkt ist die Frage der Finanzierung. Um allen Abiturienten ein Studium zu ermöglichen, sind Darlehen mit staatlichen Zuschüssen unumgänglich. Aber die öffentlichen Kassen sind leer. Und wer sichert die Rückzahlung? Wer treibt das Geld später ein? Im Bundesbildungsministerium wird betont, dass das BAföG in jedem Fall beibehalten werden soll. Derzeit erhält ungefähr jeder vierte Student in der Regelstudienzeit den Bildungskredit.

Die Gegner von Studiengebühren befürchten soziale Ungerechtigkeiten. Ihre These: Nur die Kinder vermögender Eltern könnten sich künftig noch ein Studium leisten. Ein Darlehen sei eine zu hohe Hypothek für die Zeit nach dem Studium. Es könne ein Abschreckungseffekt eintreten, in dessen Folge immer weniger ausgebildete Fachkräfte für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem treibt die Gegner die Sorge um, dass das Geld nicht in vollem Umfang den Hochschulen zugute kommt, sondern im Landeshaushalt versickert, um in anderen Bereichen Löcher zu stopfen. Sie fürchten, dass sich der Staat mehr und mehr aus der Hochschulfinanzierung zurückzieht. Und weil Unterschiede zwischen den Bundesländern unvermeidlich seien, würde sich die Wahl des Studienfaches nicht nach der Qualität der Ausbildung, der Forschungsmöglichkeiten oder der persönlichen Eignung richten, sondern nur noch nach finanziellen Aspekten.

Die Befürworter von Studiengebühren beklagen eine ganz andere Ungerechtigkeit: Das Studium wird in erster Linie aus den Steuergeldern von Nicht-Akademikern bezahlt, aber Akademiker verdienen im Schnitt im Laufe ihres Beruflebens deutlich mehr. Die Hochschulen müssen qualitativ verbessert werden, dafür aber fehlt das Geld. Die Länder sind klamm. Mit den Mitteln aus den Studiengebühren könnten die Hochschulen ihre Angebote aufpolieren und müssten sie gleichzeitig auf den Bedarf der Studierenden zuschneiden, da diese ja schließlich zahlen. Werden die Hochschulbedingungen und die Lehrangebote verbessert, könnten die angehenden Akademiker kürzer studieren, schneller in den Beruf gehen und somit mehr Geld verdienen. Bedingungen: Die Hochschulen dürfen vom Staat nicht weniger Geld als heute bekommen, und die Studiengebühren müssten zu einhundert Prozent den Hochschulen zur Verfügung stehen. Nur so könnten die Abgaben die genannten Effekte erzielen. Selbstverständlich betonen auch die Befürworter, dass die Studiengebühren niemanden vom Studium abschrecken dürfen. Dafür fordern sie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, wie BAföG, Kreditsysteme und Stipendien.

Die Diskussionen werden in den kommenden Monaten unvermindert auf Hochtouren laufen. Eines steht aber bereits jetzt: Nicht nur Abiturienten werden die Debatten mit Spannung verfolgen.

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/05
Verfasst von STUDIInfo


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