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studiInfo Wintersemester 2007/08Studienortwechsel per ZVSEin Studienortwechsel kann dem eigenen Studium neue Impulse geben. Zuständig für einen Wechsel sind die Hochschulen selbst. Auch die ZVS ist ein wichtiger Ansprechpartner.Von Münster nach München, von Koblenz nach Kiel, von Düsseldorf nach Dresden – von einer Hochschule an eine andere zu wechseln, neue Campusluft zu schnuppern, das kann dem Studium neue Impulse geben. Viele Fachleute empfehlen sogar einen Studienortwechsel im Laufe des Studiums, doch gerade in zulassungsbeschränkten Fächern und knapper Studienplatzkapazitäten und nicht überall einheitlicher Studienanforderungen und Studienverläufen ist die Veränderung nicht immer leicht zu realisieren. Zuständig für alle Formalitäten rund um den Studienortwechsel sind die Hochschulen selbst. Die ZVS biete Hilfestellungen Aber in Ausnahmefällen ist die ZVS, in deren Bereich die Zulassung für das erste Semester fällt, doch Ansprechpartner für potentielle Studienortwechsler auch in höheren Fachsemestern. Denn an vielen Universitäten bestehen in höheren Semestern Zulassungsbeschränkungen. Hier ist die ZVS bemüht, Hilfestellung anzubieten. Einen Antrag auf einen Studienortwechsel bei der ZVS sollte stellen, wer nachweisen kann, dass ihm die Fortsetzung des Studiums am bisherigen Ort aus besonderen Gründen nicht zugemutet werden kann. Es muss eine besondere Ausnahmesituation vorliegen, deren Gründe so schwer wiegen, dass sie in den Bereich der Härtefallzulassung fallen. Die ZVS berücksichtigt allerdings nur Situationen, die sich neu ergeben haben. Der Antrag auf Wechsel des Studienortes muss bis zum Ende der offiziellen Bewerbungsfristen gestellt werden. Nur die Hochschule kann in ein höheres Semester einschreiben Wenn die Gründe für einen Studienortwechsel anerkannt werden, geht der Antrag erneut in das offizielle Vergabeverfahren. Die ZVS kann den Studienortwechseln dann zwar nur einen Erstsemesterstudienplatz anbieten, aber universitätsintern ist dann auf Antrag die Möglichkeit gegeben, in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden. Generell kann die Einschreibung in ein höheres Semester nur von der Hochschule vorgenommen werden. Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/07 Verfasst von STUDIInfo zurück |
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