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studiInfo Sommersemester 2006

Studiengebühren, Bafög und Stipendien

Heiß diskutiertes Thema
Kein Thema wird an den Universitäten im Land derzeit so heiß diskutiert wie die Einführung von Studiengebühren. In den meisten Ländern laufen aktuell Überlegungen, wie die Studierenden an den Kosten für das Hochschulwesen beteiligt werden können. So sollen zwei Milliarden Euro in die leeren Kassen kommen - und ausschließlich für die Bildung eingesetzt werden. Derzeit wenden die Länder jährlich 19 Milliarden Euro auf.

Ein erster Schritt in Richtung Studiengebühren wurde im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen durch die Einrichtung von Studienkonten seit dem Sommersemester 2004 bereits getan. Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP, die nun die neue Landesregierung stellen, lässt erahnen, wohin die Reise an den Hochschulen gehen soll. Bis zu 500 Euro pro Semester sollen demnach die Universitäten zukünftig von den Studierenden kassieren dürfen. Im Gegenzug sollen die Studierenden gute Studienbedingungen vorfinden. Ausgenommen von der Zahlungspflicht sollen Studierende sein, die BAföG erhalten. Das Bundesverfassungsgericht erklärte Anfang 2005 das von der rot-grünen Bundesregierung beschlossene Verbot von Studiengebühren für das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss für nicht zulässig. Der Startschuss für Studiengebühren in NRW könnte zum Wintersemester 2007/2008 fallen.

In Bayern fallen derzeit 500 Euro Langzeitstudiengebühren für das dritte Semester nach der Regelstudiendauer an. Der gleiche Betrag muss auch für ein Zweitstudium entrichtet werden. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 50 Euro. Bereits zum Wintersemester 2006/2007 soll von allen Studierenden ein Semesterbeitrag von maximal 500 Euro erhoben werden.

Baden-Württemberg verlangt ab dem vierten Semester über der Regelstudienzeit 511 Euro Langzeitstudiengebühren pro Semester. Geplant ist dort, ab dem Sommersemester 2007 von den Studierenden 500 Euro pro Semester zu verlangen. Dies kann auch über ein Darlehen bei der Landesbank erfolgen. Zwei Jahre nach Studienende muss das Geld zurückbezahlt werden, soweit das Einkommen dann über 2410 Euro im Monat beträgt. Die Gesamtverschuldung aus BAföG und Studiengebühren soll auf maximal 15.000 Euro nach oben begrenzt werden.

Im Saarland sollen Studierende künftig 500 Euro pro Semester bezahlen, wenn sie die Regelstudiendauer um vier Semester überschritten haben. Einen konkreten Einführungszeitpunkt gibt es noch nicht. Es soll zunächst auch ein Darlehens- und Stipendiensystem aufgebaut werden.

650 Euro pro Semester werden in Rheinland-Pfalz fällig, wenn das Studienkonto aufgezehrt ist. In der Politik wird überlegt, ob Studierende aus anderen Bundesländern zur Kasse gebeten werden sollten. Alternativ wird eine Art Länderfinanzausgleich vorgeschlagen, von dem die Bundesländer profitieren sollen, die viele junge Menschen aus anderen Bundesländern ausbilden.

In Hessen zahlen Studierende, die die Regelstudiendauer um mehr als vier Semester überschreiten, 500 Euro im ersten „Überziehungssemester“, das zweite schlägt mit 700 Euro zu Buche, alle weitere mit 900 Euro. Dazu kommen Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro. Gegen Studiengebühren fürs Erststudium könnte die Landesverfassung sprechen, die grundsätzlich Gebühren - auch für Hochschulen - ausschließt. Allerdings kann ein „angemessenes Schulgeld“ verlangt werden, was derzeit überprüft wird.

In Thüringen müssen ab dem vierten Semester oberhalb der Regelstudiendauer 500 Euro Langzeitgebühren entrichtet werden. Bis 2009 sind derzeit keine Studiengebühren geplant. Die gleiche Regelung gilt ab dem Wintersemester 2005/2006 in Sachsen-Anhalt. Auch dort soll über ein Modell der Kostenbeteiligung durch Studierende diskutiert werden. Wird beim Erststudium in Sachsen die Regelstudiendauer um vier Semester überschritten, sind 307 Euro Zweitstudiengebühren zu bezahlen. Gegen die Einführung genereller Studiengebühren steht die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD.

In Brandenburg gibt es derzeit keine Studiengebühren, es fallen lediglich 51 Euro als Verwaltungskostenbeitrag an. Die gleiche Regelung gilt für Berlin.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden keine Studiengebühren verlangt. Das Landeshochschulgesetz verbietet diese ausdrücklich.

In Niedersachsen sollen Hochschulen ab dem Wintersemester 2006/ 2007 die Möglichkeit erhalten, bis zu 500 Euro Studiengebühren pro Semester zu erheben. Diese Summe fällt bereits heute an, wenn die Regelstudiendauer um vier Semester überzogen wird. Dazu kommen seit dem Sommersemester 2005 Verwaltungsgebühren in Höhe von 75 Euro.

Ist in Hamburg das Studienguthaben - im Normalfall nach vier Semestern über die Regelstudiendauer - verbraucht, fallen 500 Euro Gebühren pro Semester an. Das gleiche gilt von Studienbeginn an für Studierende, die ihren Wohnsitz nicht in der „Metropolregion Hamburg“ haben.

In Bremen fallen derzeit 50 Euro Verwaltungsgebühren an. Ab dem Wintersemester 2006/2007 sollen Studierende, die ihren Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, ab dem dritten Semester 500 Euro Studiengebühren zahlen.

In Schleswig-Holstein gibt es noch keine konkreten Pläne zur Einführung von Studiengebühren. Die große Koalition aus CDU und SPD hat allerdings bereits angekündigt, dass es im nördlichsten Bundesland der Republik keine Insellösung geben werde.



Stipendien, Studienkredite & Co.
Mit den Studiengebühren allein ist es aber noch nicht getan. Um leben und wohnen zu können, benötigen Studierende nach Einschätzung des Studentenwerkes derzeit monatlich rund 700 Euro. Falls die Eltern ihre Kinder nicht unterstützen können oder wollen, gibt es vier Alternativen. Die bekannteste Möglichkeit, das Studium zu finanzieren, ist sicher das BAföG. Das Kürzel steht für das Bundes- Ausbildungsförderungs-Gesetz. Von den erhaltenen Leistungen müssen in der Regel 50 Prozent zurückgezahlt werden. Allerdings gibt es auch Sonderregelungen.
Eine andere Möglichkeit zur Finanzierung stellen Stipendien dar. Sie stehen allerdings nicht an allen Hochschulen und für alle Fächer zur Verfügung. Gewährt werden sie in unterschiedlicher Höhe beispielsweise von politischen Stiftungen.
Eine relativ neue Methode zur Finanzierung des Studiums stellen so genannte Studienkredite dar. In diesem Zusammenhang wird oft auch über Bildungsfonds und Studiendarlehen gesprochen. Eine Sonderposition stellt in diesem Zusammenhang der Bildungskredit dar. Er ist mit dem Studiendarlehen vergleichbar, jedoch zu deutlich geringeren Kosten. Der Staat übernimmt dabei die Ausfallbürgschaft, Kreditgeber ist die KfW Förderbank, die dem Bund und den Ländern gehört. Die monatliche Auszahlung von maximal 300 Euro ist auf 24 Monate begrenzt.
Die letzte Alternative stellt das Jobben dar. Allerdings ist sie von vielen Schwierigkeiten begleitet. An den Unis gibt es für Studierende immer weniger Stellen für Hilfskräfte. Und der freie Arbeitsmarkt gibt auch nicht so viel her. Zudem bedeutet ein Nebenjob auch einen nicht unerheblichen Zeitaufwand - möglicher Weise auf Kosten des Studienerfolgs. Und wenn sich das Studium dadurch in die Länge zieht, kommen schon heute Kosten beispielsweise durch die Überschreitung des Studienkontos auf die Studis zu.



Studienkonten

Die Studienkonten geben einen Überblick über eventuell anfallende Studiengebühren. Gebühren fallen für diejenigen Studierende an, welche die vorgeschriebene Regelstudienzeit überschreiten. Studierende, die ihr Studium in einer angemessenen Zeit absolvieren, brauchen keine Gebühren zu bezahlen.

Zu Beginn des Studiums wird für die Studierenden ein Konto angelegt, dass mit einem Girokonto bei der Bank vergleichbar ist. Allerdings kann es nicht überzogen werden. Zu Beginn befindet sich darauf ein Guthaben, dass semesterweise abgebucht wird. Der Anfangsbestand reicht aus, die Regelstudienzeit um das 1,5-fache zu überschreiten. Erst danach werden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen für jedes zusätzliche Semester 650 Euro Gebühren fällig. Den gleichen Betrag zahlen Seniorstudenten im Alter von über 60 Jahren sowie Studenten in einem Zweitstudium.

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 01/06
Verfasst von STUDIInfo


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