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studiInfo Sommersemester 2006

Schnäppchen für Studenten

Praxistipps
Ebbe im Portemonnaie - für viele Studenten nichts Unbekanntes. Auf die angenehmen Seiten des Lebens müssen die Studis aber trotzdem nicht verzichten. STUDIInfo hat praxisnahe Tipps zusammengestellt.

Computerkauf
Ohne eigenen Computer studieren - eigentlich geht das überhaupt nicht mehr. Wer sich in den großen Elektronikmärkten umschaut, dem wird angesichts der hohen Preise schnell schwindelig. Viele Discounter machen mit farbigen Prospekten Werbung, doch für studentische Budgets sehen Schnäppchen in der Regel anders aus. Einige Computerhersteller bieten - zum Teil zeitlich befristet - Sonderaktionen für Studenten an. Die Webseiten liefern zum Teil die Hinweise nur verdeckt. Da kann es sich schon lohnen, eine Mail an die angegebenen Info-Adressen zu schicken. Allerdings sollten auch dann immer die Preise verglichen werden, da manche Computerhersteller Rabatte auf ihre Listenpreise gewähren und die Preise bei den Händlern deutlich darunter liegen.
Wer noch weniger Geld ausgeben möchte, sollte sich Gedanken über gebrauchte Computer machen. Wer auf Computerspiele verzichtet und den Rechner nur für Textverarbeitung und Internet benötigt, sollte sich im Bekanntenkreis umhören, ob nicht jemand einen passablen Gebrauchten ausgemustert hat. Auch bei Internet-Auktionen oder im Kleinanzeigenteil von Zeitungen gibt es für 100 Euro und weniger Geräte, mit deren Hilfe das Studium bewältigt werden kann.

Reisen
Zweimal im Jahr Semesterferien - Verzeihung: vorlesungsfreie Zeit - da bleibt in der Regel neben Hausarbeiten und Praktika noch ein wenig Zeit zur Erholung. Doch die darf natürlich nicht „die Welt“ kosten und sollte schon in eben jene hinausgehen. In größeren Studienorten gibt es meist Reisebüros, die sich auf Flug- und Busreisen für Studierende spezialisiert haben. Aber auch sonst hilft das World-Wide-Web bei Fernweh. Durch Rabatte bei Flügen werden etablierte Airlines zu Konkurrenten für Billigflieger. Im Gepäck sollte sich dabei immer ein internationaler Studentenausweis befinden. Der sorgt auch im Ausland dafür, dass Eintrittsgelder schrumpfen - und diese Ermäßigungen das Reisebudget entlasten.

Studentenabo
Wer als Studierender eine Zeitung abonniert, muss dafür in der Regel nicht so viel Geld ausgeben wie andere Abonnenten. Wer den Begriff „Studentenabo“ in einer Internet- Suchmaschine eingibt, bekommt eine Vielzahl von Anbietern präsentiert, die Tageszeitungen, Magazine oder auch Fachzeitschriften kostengünstig anbieten. Bisweilen werden auch interessante Prämien für Neuleser angeboten. Doch Vorsicht: Manche Angebote sind nur auf dem ersten Blick ein Schnäppchen. Bevor zugeschlagen wird, sollten einige Dinge überprüft werden: Gibt es ein kostenloses Probeabo? Das ist für alle interessant, die ihre Lesegewohnheiten erst einmal überprüfen möchten oder das Medium noch nicht richtig kennen. Sind die Zustellgebühren im Preis inbegriffen? Wie lange läuft das Abo? Wann kann es gekündigt werden? Kann die Zeitung in den Semesterferien an eine andere Adresse geschickt werden und kostet das extra? Auch die Kosten sind bei den Anbietern unterschiedlich und sollten genau verglichen werden.

Telefonieren
Was den Studierenden als Festnetzkunden der Deutschen Telekom billig ist, ist den Handynutzern nur recht.: Wer BAföG erhält oder von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann eine monatliche Gutschrift von 6,94 Euro auf die anfallenden Gesprächskosten beantragen. Für sie gibt es bei einigen Anbietern besondere Vergünstigungen, die mit dem Studentenausweis als Bescheinigung gewährt werden. Allerdings kann es für „Wenigtelefonierer“ günstiger sein, eine Pre-Paid-Karte zu nutzen, auf der keine Grundgebühren anfallen. Tochtermarken der etablierten Anbieter, die ihre Produkte zum Teil ausschließlich direkt über das Internet vermarkten, sorgen für einen Preisrutsch, wie er in benachbarten Ländern schon erfolgt ist.

Studentenjob
Geld können Studierende immer gebrauchen. Deshalb kommt ein kleiner Nebenverdienst eigentlich immer gelegen. Dabei gibt es einiges zu bedenken. Befristete Ferienjobs, die nicht länger als zwei Monate oder 50 Kalendertage im Jahr dauern, sind unabhängig von der Verdiensthöhe frei von Sozialabgaben - auch für den Arbeitgeber. Wer mehrere dieser Jobs innerhalb eines Jahres macht, muss Rentenversicherungsbeiträge bezahlen, bekommt dafür im Gegenzug aber auch Zeiten für die Rente gutgeschrieben. Einbehaltene Lohnsteuer gibt es im kommenden Jahr zum Teil oder auch in voller Höhe wieder, wenn der Grundfreibetrag von 7.664 Euro geltend gemacht wird.
Wer als Studierender regelmäßig arbeitet, für den gelten die Minijob-Regelungen, soweit die Einnahmen nicht 400 Euro überschreiten. Dann zahlt der Arbeitgeber 25 Prozent Pauschalabgaben. Für rund 7,5 Prozent des Verdienstes, also maximal 30 Euro, kann der Job auch auf die Zeiten für die Rente angerechnet werden. Weitere Infos darüber gibt es beim Rentenversicherungsträger.

GEZ
Grundsätzlich sind Studierende nicht von der Gebührenpflicht für Fernsehen und Radio befreit. Aber es gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Dabei wird unterschieden, ob sie noch bei den Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben. Wer Zuhause wohnt und weniger verdient als der einfache Sozialhilfesatz, muss seine Geräte nicht anmelden. Rundfunkgeräte, die sich in der eigenen Wohnung befinden, sind hingegen anmelde- und gebührenpflichtig. Das ist unabhängig von der Tatsache, ob es sich um den Erst- oder Nebenwohnsitz handelt. Allerdings gibt es Möglichkeiten, von der Gebührenpflicht befreit zu werden. So können sich BAföG-Empfänger, die im entsprechenden Gesetz ausdrücklich erwähnt werden, auf Antrag darum bemühen. Wer kein BAföG bekommt, kann versuchen, sich auf besondere Härtefälle zu berufen. Ein geringes Einkommen ist dabei kein ausreichendes Argument. Stipendiaten, die keine andere Unterstützung erhalten, können versuchen, sich wie BAföG-Empfänger bewerten zu lassen. Eine Antragstellung per Fax oder E-Mail ist wegen der Notwendigkeit einer eigenhändigen Unterschrift und dem beizufügenden Nachweis nicht möglich. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, so ist die GEZ nach erfolgter Befreiung darüber in Kenntnis zu setzen.
Das Antragsformular kann von der Homepage (www.gez.de) heruntergeladen werden. Die Adresse lautet: GEZ 50656 Köln

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 01/06
Verfasst von STUDIInfo


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