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studiInfo Sommersemester 2008Linguisten auf VerbrecherjagdGermanisten arbeiten in Verlagen und an Universitäten, verstauben im Archiv oder lesen in karolingischer Minuskel Pergamenthandschriften - so zumindest lautet das Klischee. Aber dass es auch anders geht, zeigt die Karriere von Sabine Ehrhardt. Weder sitzt sie in einem dunklen, verrauchten Hinterzimmer, noch ist ihr Schreibtisch umgeben von einem turmhohen Stapel dicker Aktenmappen, auf denen sich die Abdrücke von Kantinenkaffeetassen abzeichnen. Und auch ihr Arbeitsgegenstand entspricht nicht wirklich den Vorstellungen. Sie sucht für das Bundeskriminalamt Verbrecher aufgrund von Texten. Erpresserschreiben sind nur in den seltensten Fällen aus einzelnen Buchstaben zusammen geklebt, die zuvor aus Zeitungen und Zeitschriften ausgeschnitten wurden. „Das ist einfach furchtbar aufwendig - und außerdem hinterlässt man damit wahrscheinlich mehr Spuren als mit einem maschinenschriftlichen Brief.“Die studierte Philologin arbeitet beim Bundeskriminalamt im Wiesbadener Stadtteil Mainz-Kastel, einer unscheinbaren Außenstelle der zentralen Ermittlungsbehörde des Bundes, im Kriminaltechnischen Institut, Sachgebiet Autorenerkennung. Im zweiten Stock des Bürogebäudes liest die promovierte Anglistin Erpresserbriefe, Drohungen, Bekennerschreiben, immer auf der Suche nach sprachlichen Auffälligkeiten, mit deren Hilfe sie die regionale und soziale Herkunft des Autors eingrenzt. Um diese Information so genau wie möglich ermitteln zu können, untersucht Ehrhardt die ausschließlich schriftlichen Texte – gesprochene Texte bearbeitet ein anderes Sachgebiet – auf allen sprachlichen Ebenen: Interpunktion, Morphologie, Satzbau, Grammatik, Wortschatz und natürlich Orthografie. Im Idealfall kann sie durch Vergleich eines neuen Textes mit anderen, die bereits im Archiv lagern, durch Untersuchung eventueller Fehler und durch Überprüfung der stilistischen Gewandtheit des Autors feststellen, ob der Schreiber deutscher Muttersprachler ist, welchen Bildungsgrad er hat und in welcher Region Deutschlands er sprachlich geprägt wurde. Bei dieser, der regionalen Spezifizierung schränkt Ehrhardt allerdings sofort ein: „Schriftliche Texte sind zumeist standardsprachlich geschrieben, und die Standardsprache überdeckt viele dialektale Einflüsse.“ Nur in Ausnahmefällen finden syntaktische Besonderheiten ihren Weg aus einer Mundart in die Schriftsprache eines „inkriminierten Schreibens“. Aber selbst wenn es scheinbar gelingt, nähere Aussagen über den Autor eines Schreibens zu treffen, besteht noch kein Grund zum Jubel: Immer wieder verstellen sich die Schreiber der Briefe, die letztlich auf Ehrhardts Schreibtisch landen. So zitiert die 32-Jährige einen einige Jahre zurück liegenden Fall. Ein toter Säugling wurde gefunden und die pathologische Untersuchung konnte nicht klar ermitteln, ob das Kind eines natürlichen Todes gestorben ist. Kurz darauf trafen an zwei unterschiedlichen Stellen drei handschriftliche Briefe ein, alle gleichen Inhalts, aber unterschiedlichen Wortlauts: Die Autorin bezeichnet sich selbst als Osteuropäerin, sie halte sich illegal in Deutschland auf und werde zur Prostitution gezwungen und sie sei die Mutter des Kindes, habe aber mit seinem Tod nichts zu tun. Ein DNA-Test zeigte außerdem, dass sie die Mutter des toten Säuglings war. Mit diesem Hintergrund und den drei Schreiben konnte Ehrhardt schließlich feststellen, dass die Autorin nicht aus Osteuropa stammte, sondern deutsche Muttersprachlerin sein musste. Zwar hätten sich in allen drei Briefen relativ viele grammatische und orthografische Fehler gefunden, die jeder für sich genommen eventuell auf einen fremdsprachigen Hintergrund hätten schließen lassen. Die Fehler tauchten aber jeweils nur in einem Brief auf, in den anderen waren die gleichen Worte und gleiche syntaktische Konstruktionen korrekt. Ein Hinweis also, dass die Autorin sich lediglich verstellte. In diesem Fall wurde die Arbeit von Ehrhardt aber schließlich doch nicht gebraucht: Eine weitere Untersuchung des Säuglings zeigte, dass das Kind nicht überleben konnte, es lag also kein Verbrechen vor. Welchen Einfluss ihre Entscheidungen haben, ist der Linguistin aus dem BKA häufig nicht ganz ersichtlich: Über die Fälle, an denen sie arbeitet, weiß sie für gewöhnlich nur ausgesprochen wenig, schließlich sei ihre Aufgabe nicht die Ermittlung, sondern lediglich die sprachwissenschaftliche Untersuchung von Texten – Begleitinformationen stören da manchmal sogar, weil sie das Ergebnis beeinflussen können. Zu Gerichtsterminen wird die Gutachterin nur selten bestellt, meist reicht die von ihr erstellte Expertise. Dennoch bezeichnet Ehrhardt ihre Arbeit als einen „Sechser im Lotto“: Philologisch arbeiten, ohne dem Druck und den Ansprüchen einer Universität ausgesetzt zu sein, sprachliche Analysen durchführen und eigenständig themenrelevante Forschungsvorhaben umsetzen – für Ehrhardt das bestmögliche. Aber nicht nur in dieser Hinsicht ist ihre Arbeit ein Hauptgewinn: Beim BKA arbeiten zwei Sprachwissenschaftlerinnen in der Autorenerkennung. Es gibt also quasi keine Stellen in diesem Bereich, lediglich geringfügig bessere Aussichten bestehen, in der universitären Forschung zur forensischen Linguistik arbeiten zu können. Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 01/08 Verfasst von Karsten Peters zurück |
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