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studiInfo Wintersemester 2009/10

Finanzspritze für Studenten

Wohnen, Essen, Studiengebühren – es ist nicht leicht, als Student seinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Vor allem in Prüfungsphasen lassen sich Studium und Nebenjob nur schwer unter einen Hut bringen. Und längst nicht jeder kann und will vom Geld der Eltern leben. Eine Alternative sind spezielle Studenten-Kredite, die nicht nur vom Staat, sondern auch von Banken, Stiftungen und privaten Investoren angeboten werden.

Studienbeitragsdarlehen
Alle Bundesländer, die Studiengebühren einführen, bieten Studenten die Möglichkeit, sich das nötige Geld bis zum Ende des Studiums bei der Landes- beziehungsweise Förderbank zu leihen. Der Kredit kann ganz unkompliziert bei der Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung beantragt werden. Die Bank überweist den fälligen Betrag direkt an die Uni.
Die Vorteile: Jeder Student hat Anspruch auf ein solches Darlehen, unabhängig vom Einkommen der Eltern und seiner Bonität. BAföG-Empfänger müssen zudem nur bis zu einer bestimmten Grenze ihre Schulden aus BAföG und Darlehen zurückzahlen. Das Studienbeitragsdarlehen wird meist ein paar Semester über die Regelstudienzeit hinaus gewährt. Im Detail unterscheiden sich die Konditionen von Bundesland zu Bundesland.

Studienkredit
Die KfW-Bank und verschiedene Sparkassen und Privatbanken bieten inzwischen Studienkredite an. Höhe, Dauer und Konditionen der Darlehen sind dabei unterschiedlich. Diese Kredite sind nicht unbedingt zur Finanzierung eines kompletten Studiums gedacht. Sie helfen vor allem Studenten, die gerade in der Prüfungsphase stecken und nicht jobben können. Vorteil: Studienkredite werden unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Die KfWBank garantiert zudem, dass der Zinssatz einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigt. Wer sich für einen Studienkredit interessiert, sollte vor der Kreditaufnahme gezielt die Konditionen verschiedener Banken vergleichen.

BAföG
Die staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist der Klassiker der Studienfinanzierung. Anspruchsberechtigte Studenten erhalten während der Regelstudienzeit ein zinsloses Darlehen von derzeit maximal 643 Euro pro Monat. Darauf angerechnet werden das eigene Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern.
Vorteile: Mit dem Verzicht auf Zinsen wird allen BAföG-Empfänger praktisch Geld „geschenkt“. Besonders schnellen und guten Studenten wird darüber hinaus ein Teil der Schulden erlassen. Die Tilgung beginnt auf Wunsch erst fünf Jahre nach Ende des Studiums. Der Rückzahlbetrag ist seit 2001 auf 10.000 Euro (inklusive Studienbeitragsdarlehen) begrenzt.

Stipendien
Eine ganze Reihe von Stiftungen bietet in Deutschland Programme zur Begabtenförderung. Die finanzielle Unterstützung entspricht in der Regel dem persönlichen BAföG-Anspruch. Auch Stipendien werden also meist nicht unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Bewerber müssen neben guten Noten zudem meist weitere formale Kriterien erfüllen, wie beispielsweise bestimmte Alters- und Semesterzahlen einhalten.
Kirchliche Stiftungen berücksichtigen nur Bewerber mit der entsprechenden Konfession. Ähnlich wie partei- und gewerkschaftsnahe Stiftungen erwarten sie zudem nachweisliches gesellschaftliches Engagement. Stipendiaten müssen regelmäßige Leistungsnachweise und Studienberichte vorlegen. Vorteile: Das Stipendium muss später nicht zurückgezahlt werden. Dazu gibt es eine ideelle Förderung durch Seminar-Angebote seitens der Stiftungen und Kontakte. Bewerber sollten allerdings einkalkulieren, dass es oft nur ein oder zwei Auswahltermine pro Jahr gibt und das Auswahlverfahren je nach Organisation bis zu sechs Monate dauern kann.

Bildungskredit
Die KfW-Förderbank gewährt ab der bestandenen Zwischenprüfung einen so genannten Bildungskredit. Studenten bekommen dabei bis zu 300 Euro pro Monat für maximal zwei Jahre. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich einmalig einen Teil der Fördersumme für größere Investitionen, zum Beispiel einen Forschungsaufenthalt im Ausland oder einen neuen PC, auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Die Rückzahlung beginnt vier Jahre, nachdem die erste Rate ausbezahlt wurde. Vorteil: Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Der Bund garantiert der KfW-Bank die Rückzahlung, so dass der Kredit zinsgünstig und ohne allzu strenge Bonitätsprüfung gewährt werden kann.

Bildungsfonds
Für Geld aus diesen speziellen, von privaten Investoren gespeisten Fonds müssen sich Studenten in strengen Auswahlverfahren durchsetzen. Haben sie Erfolg, bekommen sie als Darlehen feste Beiträge für Lebenshaltungskosten und manchmal auch Geld für das komplette Studium. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach dem Studium das Darlehen einkommensabhängig in den Fonds zurückzuzahlen.
Vorteil: Erfolgreiche Bewerber profitieren von besonders günstigen Konditionen. Im Interesse einer möglichst hohen Rendite für die Investoren bekommen aber vor allem Studenten aus Fächern mit guten Karrierechancen diese Kredite.




Studiengebühren: Unis bitten zur Kasse

Studiengebühren sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Immer wieder diskutieren Landespolitiker über das Bezahl-Studium, mit unterschiedlichem Ergebnis: Mal werden die Gebühren erhöht, mal gesenkt oder sogar ganz abgeschafft. Einige Universitäten bitten vor allem Studenten zur Kasse, die die Regelstudienzeit überzogen haben, an anderen Hochschulen zahlt man ab dem ersten Semester. Für Studienanfänger können die Gebühren ein Argument für beziehungsweise gegen einen Studienort sein. Der folgende Überblick kann dabei vielleicht eine Entscheidungshilfe sein.

Baden-Württemberg: 500 Euro
Bayern: Von den einzelnen Hochschulen festgelegt, höchstens 500, an FH mindestes 100 Euro, an Universitäten und Kunsthochschulen mindestens 300 Euro
Berlin: Vorerst keine, Studienkonten in der Diskussion
Brandenburg: Vorerst keine
Bremen: 500 Euro für „Langzeitstudenten“
Hamburg: 375 Euro
Hessen: Keine
Mecklenburg-Vorpommern: Vorerst keine
Niedersachsen: 500 Euro, für „Langzeitstudenten“ 600 – 800 Euro
Nordrhein-Westfalen: Von den einzelnen Hochschulen festgelegt, maximal 500 Euro
Rheinland-Pfalz: Studienkonten – wer das Konto überzieht, zahlt 650 Euro pro Semester
Saarland: 1. und 2. Semester 300 Euro, danach 500 Euro
Sachsen-Anhalt: 500 Euro für „Langzeitstudenten“
Sachsen: 300 – 450 Euro für das Zweitstudium
Schleswig-Holstein: Vorerst keine
Thüringen: 500 Euro für „Langzeitstudenten“

Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/09
Verfasst von STUDIInfo


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