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studiInfo Wintersemester 2005/06Ein paar Euro nebenbeiNebenjob bis 400 Euro ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge.So ganz ohne Nebenjob? Da kommt fast kein Student über die Runden, auch wenn die Ausgaben für ein Studium und die individuellen Ansprüche stark variieren. Die Unterstützung der Eltern oder das BAföG reichen häufig gerade mal für die Lebenshaltungskosten, vor allem bei Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen. Miete, Lebensmittel, Bücher, Klamotten und Handy - da bleibt nicht mehr viel Knete für die schönen Dinge des Lebens übrig. Wer trotzdem nicht auf einen gelegentlichen Besuch im Kino, in der Lieblingspizzaria oder auf einen lustigen Kneipenbummel verzichten möchte, sucht sich einen Nebenjob. Wer´s nicht übertreibt, dürfte dabei auch keine Probleme mit dem Studium bekommen. Die Möglichkeiten und Angebote, sich ein paar Euro nebenher zu verdienen, sind breit gefächert. Neben den Klassikern wie Taxifahrer, Kellner, Aushilfe im Getränke- oder Supermarkt machen Nebenbeschäftigungen mit fachlichem Bezug zum Studium oder zum angestrebten Beruf doppelt Sinn - zum Beispiel als studentische Hilfskraft an der Hochschule, als freier Mitarbeiter bei einer Zeitung oder als Fremdsprachenübersetzer. In jedem Fall müssen Studenten bei einem Verdienst von bis zu 400 Euro im Monat keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abdrücken. Wer mehr als 400 Euro im Monat verdient, aber dafür nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet, muss ebenfalls keine Sozialversicherung bezahlen. Wenn das Limit aber überschritten wird, gelten Studenten als Arbeitnehmer, die nebenher studieren. In diesem Fall zieht der Staat Sozialversicherungsbeiträge ein. Hat ein Student mehrere Jobs gleichzeitig, werden die Einnahmen zusammengerechnet. Kommt monatlich ein geringerer Betrag als 400 Euro zusammen, müssen ebenfalls keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Detaillierte Informationen über diesen Themenkomplex erteilen unter anderen die Studentenwerke. Bei der Rentenversicherung sieht es etwas anders aus. Verdient ein Student im Monat mehr als 400 Euro, wird er in jedem Fall zur Kasse gebeten. Aber auch wer monatlich weniger als 400 Euro einstreicht, besitzt ein Optionsrecht, freiwillig in die Rentenkasse einzuzahlen, um Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenkasse zu erwerben. Das ist mit Blick auf die Zukunft garantiert kein Fehler. Wer sich hier intensiver informieren und beraten lassen möchte, kann sich an die Rentenberatungen der Landesversicherungsanstalt (LVA) oder Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wenden. Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/05 Verfasst von STUDIInfo zurück |
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