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studiInfo Wintersemester 2005/06Bankgeschäfte zum NulltarifSonderkonditionen für Studenten bei Kreditinstituten und Krankenkassen.Allzu viele Studenten, die über ein prall gefülltes Bankkonto verfügen und einen dicken Batzen Geld auf die hohe Kante legen können, finden sich an den Hochschulen nicht. Die meisten Studis müssen jeden Cent zweimal umdrehen, ehe sie ihn ausgeben, und Monat für Monat hart kalkulieren. Trotzdem: Ohne ein eigenes Konto kommt heutzutage niemand mehr aus. Sei es, um die finanzielle Unterstützung der Eltern und/oder die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu verbuchen, oder um die Einkünfte aus einem Nebenjob einzustreichen. Fast alle Banken haben sich darauf eingestellt: Sie bieten den Studenten gebührenfreie Girokonten oder Girokonten mit Sonderkonditionen an. Einige Geldinstitute knüpfen daran die Bedingung, dass regelmäßig Überweisungen eingehen. Das dürfte im Normalfall aber kein Problem sein. Auch das Online-Banking können die Studenten bei fast allen Banken nutzen, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Die meisten Banken bieten bei einem kostenlosen Girokonto auch eine kostenlose EC-Karte an. Soll es darüber hinaus aber auch noch eine Kreditkarte sein, müssen die Studenten dafür in der Regel mit Kosten rechnen. Grundsätzlich sind Studenten zu einer Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet. Wer aber noch keine 25 Jahre alt ist, bleibt über die Familienversicherung bei seinen Eltern mitversichert und muss keinen Beitrag zahlen. Männliche Studenten, die Wehr- oder Ersatzdienst abgeleistet haben, kommen ein Jahr länger in den Genuss dieser Regelung. Sie müssen also erst mit 26 Jahren selbst für die Krankenversicherung aufkommen. Allerdings zahlen Studenten, die älter als 25 beziehungsweise 26 Jahre sind, einen relativ günstigen Beitrag. Und Studis können sich unter bestimmten Umständen von der Zuzahlung für Medikamente oder Rehabilitations-Maßnahmen befreien lassen. Entsprechende Bescheinigungen stellen die Krankenkassen nach Prüfung der persönlichen finanziellen Situation aus. BAföG-Empfänger können zudem einen monatlichen Zuschuss beantragen. Nähere Informationen zur Krankenversicherung für Studenten erteilen die Krankenkassen. Wer es finanziell hinbekommt, sollte auch während des Studiums ein paar Euro sparen. Banken und Versicherungen beraten über die verschiedenen Möglichkeiten, regelmäßig auch kleinere Beträge an die Seite zu legen. Wichtig für BAföG-Empfänger: Auch fest angelegtes Geld oder Guthaben zum Beispiel aus einem Bausparvertrag werden als Vermögen angerechnet und müssen bei der BAföG-Beantragung in jedem Fall angegeben werden. Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/05 Verfasst von STUDIInfo zurück |
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