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studiInfo Wintersemester 2006/07

Bafög, Stipendien, Studienkredite und Co.

Finanzen
Studieren ist mehr als nur Wissenserwerb. Die großen und kleinen Bedürfnisse des Alltags wie Unterkunft, Verpflegung, Lehrmaterial und Freizeitgestaltung wollen schließlich finanziert werden. Rund 700 Euro plus X monatlich benötigt ein „Normalstudent“ im Durchschnitt, rechnet das Deutsche Studentenwerk (DSW) in seiner jüngsten Sozialerhebung nach. Aber woher nehmen? STUDIInfo zeigt die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auf.

Bei der Frage der Finanzierung hilft ein Blick über den Tellerrand: Wie machen es die anderen? Auch darauf hat die Sozialerhebung des DSW eine Antwort: Der deutsche „Normalstudent“ finanziert sich in der Regel aus unterschiedlichen Quellen, die hauptsächlich in vier Gruppen eingeteilt werden können: Der Unterhalt der Eltern machte 2003 rund 51 Prozent der durchschnittlichen Einnahmen aus, das Bafög 12 Prozent in den alten beziehungsweise 22 Prozent in den neuen Ländern, der eigene Verdienst 28 beziehungsweise 17 Prozent und die sonstige Einnahmen, beispielsweise Stipendien, rund 10 Prozent.

Eltern: Grundsätzlich sind die Eltern ihren Kindern gegenüber gesetzlich verpflichtet – auch wenn diese schon volljährig sind – solange Unterhalt zu leisten, wie sich diese noch in Ausbildung befinden – bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, maximal aber bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs. In der Regel besteht damit eine Unterhaltsverpflichtung der Eltern bis zum Ende des Studiums, sofern nicht zuvor eine Berufsausbildung absolviert wurde. Unterstützen die Eltern ihre Kinder im Studium nicht, kann das Kindergeld (154 Euro für das erste bis dritte, 179 Euro für jedes weitere Kind) auf Antrag bei der zuständigen Familienkasse direkt an das Kind ausgezahlt werden.

Bafög: Wenn die Eltern aufgrund ihres geringen Einkommens nicht in der Lage sind, den Unterhalt zu zahlen, gewährt der Staat Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög). So soll jungen Menschen eine Ausbildung ermöglicht werden, die ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, unabhängig vom individuellen Geldbeutel.
Die Förderung muss grundsätzlich beim Studentenwerk am jeweiligen Hochschulort beantragt werden und ist innerhalb der Regelstudienzeit zur Hälfte Zuschuss und Staatsdarlehen. Deshalb müssen 50 Prozent des bezogenen Bafögs, maximal aber 10.000 Euro, nach dem Studium zurückgezahlt werden. Wenn das Studium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abgeschlossen wird oder wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt, wird ein verzinsliches Bankdarlehen gewährt.
Allerdings wird die staatliche Finanzspritze nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt. So ist in der Regel nur die erste Ausbildung förderungsfähig. Zusatz-, Ergänzungs- und Zweitausbildungen werden nicht ohne weiteres unterstützt. Besonders aufpassen muss, wer im Studium feststellt, dass der gewählte Studiengang doch nicht der richtige ist: Fachrichtungswechsel bis zum Beginn des 4. Fachsemesters lassen den Bafög-Förderungsanspruch nur dann nicht erlöschen, wenn ein „wichtiger Grund“ im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vorliegt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Studierende schon zuvor Bafög erhalten hat und es erstmals nach dem Fachrichtungswechsel beantragt.
Außerdem erhalten Bafög generell nur Studierende mit deutscher Staatsangehörigkeit. Ausländische Studierende werden nur dann gefördert, wenn sie weitere Kriterien erfüllen, beispielsweise wenn die Eltern über eine bestimmte Dauer vor Studienbeginn in Deutschland erwerbstätig waren. Und nicht zuletzt darf der Studierende zu Beginn seiner Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmen bestätigen aber auch hierbei die Regel.
Die Höhe der monatlichen Zahlungen bestimmt sich individuell, da sie vom eigenen Einkommen und dem Einkommen der Eltern abhängig ist. Der Regelbedarfssatz (Grundbedarf und Bedarf für die Unterkunft) beträgt in Deutschland und im EU-Ausland bei auswärtiger Unterbringung 466 Euro monatlich, für Studierende, die bei den Eltern wohnen, 377 Euro. Sofern die Miete 133 Euro monatlich übersteigt und eigene Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden, kann der Förderungsbetrag auf maximal 585 Euro pro Monat steigen (Elternwohner: 432 Euro).
In jedem Fall aber sollten Bafög-Empfänger im Studium nicht trödeln, denn die Ausbildungsförderung wird nur für einen bestimmten Zeitraum, normalerweise längstens bis zur so genannten Förderungshöchstdauer, gezahlt. Die richtet sich nach der festgesetzten Regelstudienzeit des jeweiligen Fachs - an Hochschulen für gewöhnlich neun und an Fachhochschulen sieben oder acht Semester. Achtung: Auch die Förderungshöchstdauer besteht unabhängig davon, ob man tatsächlich während der ganzen Zeit Bafög erhalten hat. Wer also ein oder mehrere Semester ohne staatlichen Zuschuss studiert, wird deshalb hinterher nicht länger gefördert.

Eigener Verdienst: Vorlesungen und Seminare besuchen, Scheine machen, lernen - und gleichzeitig Geld verdienen? Bei sinnvoller Zeitaufteilung ist das machbar. Rund zwei Drittel aller Studierenden jobben neben dem Studium, belegen die Zahlen des DSW. Nebenbei lassen sich so oft wichtige Kontakte für die spätere Karriere knüpfen. Deshalb empfiehlt es sich, nach Möglichkeit in einem studienfachverwandten Bereich zu jobben. Hilfe bei der Jobsuche bieten auch für Studenten die örtlichen Arbeitsagenturen.
Studierende sollten allerdings aufpassen, dass sie nicht zu viel nebenbei arbeiten. Denn angesichts der gesetzlichen Bestimmungen gilt: Weniger ist manchmal mehr. Steuer- und sozialversicherungsfrei sind für Studenten generell Mini-Jobs, bei denen regelmäßig bis zu 400 Euro pro Monat verdient werden darf. Darüber hinaus gibt es für Arbeitsentgelte bis zu 800 Euro einen „Niedriglohnsektor“ mit allmählich steigenden Sozialversicherungsbeiträgen. In puncto Steuern gilt dabei: Wer mit seinem Jahres-Arbeitsentgelt unter dem so genannten Grundfreibetrag – er betrug im vergangenen Jahr 7.664 Euro – bleibt, erhält die vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer im Zuge der Einkommenssteuerveranlagung im darauffolgenden Jahr zurück. Von der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung bleibt aber in der Regel nur befreit, wer nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet. Ist die Arbeit den Erfordernissen des Studiums angepasst und untergeordnet, kann Versicherungsfreiheit auch noch bei einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden bestehen, zum Beispiel bei einer Beschäftigung nur am Wochenende oder bei Abend- oder Nachtarbeit. Acht geben müssen jobbende Bafög-Empfänger, denn die Höhe des Arbeitslohns kann die Bafög-Förderung verringern. Die Höhe des Bafög ändert sich bis zu einem Brutto-Jahresverdienst von 4.206,62 nicht. Monatlich können also 350,55 Euro verdient werden, ohne dass dies den staatlichen Zuschuss mindert. Bei einem Arbeitseinkommen von 400 Euro im Monat wird die Bafög-Förderung um monatlich 38,82 Euro verringert.

Stipendien: Knapp zwei Prozent aller Studierenden erhalten ein Stipendium. Im Durchschnitt füllt das den Geldbeutel mit 318 Euro pro Monat. Stipendien sind dabei nicht nur etwas für Hochbegabte. Neben guten Noten zählen auch andere Voraussetzungen wie zum Beispiel gesellschaftliches Engagement. Die Kriterien, die ein Bewerber erfüllen muss, unterscheiden sich je nach Stipendiengeber. Das sind vor allem Kirchen, Parteien, Gewerkschaften, Stiftungen und Unternehmen sowie Unternehmensverbände. Des Weiteren gibt es studienfachbezogene oder ortsbezogene Stipendiengeber, etwa den Verband der chemischen Industrie und auch Chemieindustrieunternehmen, die auch Praktika anbieten. Das örtliche Studentenwerk oder die Kommune weiß in der Regel, ob es vor Ort lokalspezifische Angebote gibt.
Bei den meisten Anbietern müssen sich Interessenten um das jeweilige Stipendium bewerben, bei einigen wird aber auch die Empfehlung eines Mentors, beispielsweise des Schulrektors, gefordert. In der Regel wird das Stipendium und die Höhe der monatlichen Zahlungen analog zum Bafög gehandhabt, allerdings mit dem Vorteil, dass nach dem Studium nicht zurückgezahlt werden muss.

Studienkredite: Seitdem in einigen Bundesländern die Einführung von Studiengebühren diskutiert wird, ist eine relativ neue Finanzierungsmöglichkeit hinzugekommen: so genannte Studienkredite privater Banken, beispielsweise von CareerConcept, der Deutschen Bank, den Sparkassen und der KfW Förderbank. Die Inanspruchnahme privater Kreditangebote lohnt sich aber in der Regel nur für den, der keine andere Finanzierungsmöglichkeit hat oder die Kreditfinanzierung nur zeitlich befristet in Anspruch nimmt, etwa wenn zum Ende des Studiums wenig Zeit zum Jobben bleibt. Denn der Nachteil privater Kreditanbieter liegt darin, dass diese daran natürlich verdienen wollen.
Die Zinsen für Studienkredite liegen daher je nach Anbieter zwischen fünf und sechs Prozent jährlich. Günstiger ist da der Bildungskredit der staatlichen KfW Förderbank mit einem variablen Zinssatz, der derzeit bei rund 3,2 Prozent liegt. Den Bildungskredit der KfW gibt es allerdings erst ab dem Hauptstudium. Die monatliche Auszahlung beträgt bis zu 300 Euro, begrenzt auf 24 Monate.



Wichtige Info-Adressen

Weitere Informationen zum Thema Studienfinanzierung, Bafög und Stipendien bietet das Internet in Hülle und Fülle. Hier einige interessante Adressen:

www.studentenwerke.de

www.studienfinanzierung.de

www.stiftungsindex.de

www.gew.de/Foerderwerke_und _Stipendien.html

www.br-online.de/wissen-bildung/thema/stipendien/index.xml

www.kfw-foerderbank.de


Veröffentlicht in STUDIInfo / Ausgabe 02/06
Verfasst von STUDIInfo


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