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AbsolventenInfo Ausgabe 2/ 2007

Deutsche Mediziner im Ausland – Neue Grenzen ziehen

Schweiz, Schweden, Vereintes Königreich - in den vergangenen Jahren hat es deutsche Ärzte zu Hauf ins Ausland gezogen
Die Arbeitsbedingungen und Bezahlung waren hierzulande allzu schlecht: Massenweise unbezahlte Überstunden, nicht enden wollende Bereitschaftsdienste und keine Aussicht auf Besserung. Zwar hat sich nach den Streiks im vergangenen Jahr einiges getan, die Gehälter sind gestiegen, die Arbeitszeiten kürzer, aber dennoch, so erklärt Ruth Wichmann, suchen immer noch viele Mediziner den Weg ins Ausland.

Dabei spielt die deutschsprachige Schweiz nach Auskunft der Auslandsreferentin beim Klinikärzteverband Marburger Bund eine große Rolle: Neben der Muttersprache erwarten deutsche Mediziner dort erheblich bessere Arbeitszeiten als hierzulande, die Bezahlung ist großzügiger, die gesamte Arbeitssituation weniger stressbehaftet als diesseits des Bodensees. So begrenzt ein Gesetz die maximale Wochenarbeitszeit für Assistenzärzte auf 50 Stunden - eine Regelung, die von den meisten Kliniken eingehalten wird. Zudem zahlen die meisten Krankenhäuser für Wochenendund Nachtdienste einen erhöhten Stundenlohn. Und nach wie vor gibt es in der Schweiz zu wenig Ärzte - hervorragende Bedingungen also.

Deutlich verändert hat sich dagegen die Situation in Großbritannien. Waren die „Flying doctors“, die zwischen deutschen und englischen Flughäfen pendelten, vor ein paar Jahren noch in aller Munde, so hat das Empire im März seine Anwerbung im Ausland komplett eingestellt. Außer für einige Fachärzte bestehen auf der Insel kaum noch Stellenaussichten.

Gute Aussichten in Schweden
Recht gute Chancen bestehen dagegen nach wie vor in den skandinavischen Ländern, allen voran in Schweden, wo Assistenz- und Fachärzte gleichermaßen benötigt werden. Größter Unterschied gegenüber Deutschland ist hier wohl die Organisation der Arbeitszeiten. Überstunden finden kaum statt, und wenn tatsächlich jemand länger bleibe, so Wichmann, würde das bei den Kollegen große Verwunderung auslösen.

Wer sich nach seinem Medizinstudium für einen Auslandsaufenthalt entscheidet, dürfte zumindest innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums - EU und Schweiz - nicht auf Schwierigkeiten bei der Anerkennung von Facharztqualifikationen stoßen. Die Richtlinie 93/16 regelt die gegenseitige Anerkennung der medizinischen Ausbildung, im Anhang sind für jeden beteiligten Staat die Facharzttitel aufgelistet, die entsprechend anerkannt werden. Hier lauern allerdings einige Klippen: Wenn die eigene fachärztliche Qualifikation im Wunschland nicht existiert, werden Inhalt und Länge der Facharztausbildung geprüft und mit den im Zielland üblichen Anforderungen verglichen. Unter Umständen muss der Arzt auf Reisen noch eine zusätzliche Fortbildung absolvieren und eine Prüfung ablegen, um sich Facharzt nennen zu dürfen. Gleiches gilt auch für die Rückkehr nach Deutschland, wenn der Arzt im Ausland eine Facharztqualifikation erworben hat.

Durchhaltevermögen für die USA
Für den Sprung über den großen Teich braucht es dagegen eine Menge Durchhaltevermögen: In den USA müssen Ärzte, die ihre Ausbildung außerhalb Nordamerikas absolviert haben, noch einmal einen langwierigen und kostspieligen Prüfungsmarathon absolvieren. Zuvor aber müssen deutsche Ärzte ihre Unterlagen an die Educational Commission for Foreign Medial Graduates (ECFMG) senden, alle fremdsprachigen Dokumente mitsamt beglaubigter Übersetzung. Sind die Unterlagen in den USA eingetroffen, wendet sich die Kommission an die Universitäten, um die Echtheit der Dokumente noch einmal zu überprüfen - allein dieser Vorgang nimmt mehrere Monate in Anspruch.

Der große Run, so erklärt Ruth Wichmann, geht momentan eher nach Down under: In Australien und Neuseeland herrsche derzeit akuter Ärztemangel - und da nur wenige junge Mediziner sich entschließen, den großen Schritt ans andere Ende der Welt zu wagen, werden deutsche Ärzte dort wohl auch recht lange noch willkommen sein.

Zwar hat Australien ein ähnliches Prüfungssystem wie die USA, so dass im Normalfall aufwendige Prüfungsverfahren durchlaufen werden müssten. Wegen des dortigen Mangels an Medizinern verzichten die Behörden aber in einigen Regionen, den so genannten Areas of Need, darauf. Ärzte, die bereit sind, in einer der medizinisch meist schlecht versorgten ländlichen Regionen für maximal vier Jahre zu arbeiten, können eine Conditional Registration beantragen. Das zuständige Medical Board des entsprechenden Bundesstaats prüft die Unterlagen und erteilt die Genehmigung, die allerdings nur für die angestrebte Area of Need und nur für einen beschränkten Zeitraum gültig ist. Eine zeitlich und räumlich unbeschränkte Zulassung erhalten deutsche Mediziner nur nach Ablegen einer amtlichen Prüfung. Im Anschluss müssen die Mediziner in der Regel zwölf Monate unter Aufsicht arbeiten, erst dann wird die General Registration ausgestellt. Selbstverständlich gilt für alle Ärzte, dass sie ausreichende Englisch-Kenntnisse vorweisen müssen. Für die Einreise nach Australien benötigen Europäer ein Visum. Für einen Aufenthalt von maximal genügt ein Touristenvisum, Arbeitswillige müssen jedoch in der Regel einen Anstellungsvertrag nachweisen, um ein Business-Visum zu erhalten.

Weitere Informationen
Vermittlungen und weitere Informationen zur Medizin im Ausland bieten neben dem Marburger Bund verschiedene Agenturen, die Ärzte in die jeweiligen Länder vermitteln und einen Großteil der Verwaltungsarbeit übernehmen.

Veröffentlicht in absolventenInfo / Ausgabe 02/07
Verfasst von absolventenInfo


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