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Gehaltsspiegel - TarifverträgeTarifverträge Tarifverträge werden zwischen sogenannten Tarifvertragsparteien geschlossen, zu denen auf der einen Seite Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern (Gewerkschaft) zählen. Beide Parteien können in gegenseitige Tarifvertragsverhandlungen treten. Wenn ein solcher Vertrag nur zwischen einem Arbeitgeber und seinen Angestellten geschlossen wird, nennt man ihn Haus- oder Firmentarifvertrag. Sinn eines solchen Vertrages ist es, unabhängig vom Staat schnell und flexibel Regelungen für die Zusammenarbeit finden zu können. Metallindustrie Baden-Württemberg Öffentlicher Dienst (TVöD) Bund Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) Bankgewerbe Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge Deutscher Journalisten Verband (DJV) Zeitarbeit Zeitungen, Buchverlage Kinos BÜCHER BVDW-Gehaltsspiegel 2005/2006, die Gehaltsstruktur der Interaktiven Medien-Branche LINKS
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