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Gehaltsspiegel - Tarifverträge


Tarifverträge

Tarifverträge werden zwischen sogenannten Tarifvertragsparteien geschlossen, zu denen auf der einen Seite Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite ein Zusammenschluss von Arbeitnehmern (Gewerkschaft) zählen. Beide Parteien können in gegenseitige Tarifvertragsverhandlungen treten. Wenn ein solcher Vertrag nur zwischen einem Arbeitgeber und seinen Angestellten geschlossen wird, nennt man ihn Haus- oder Firmentarifvertrag. Sinn eines solchen Vertrages ist es, unabhängig vom Staat schnell und flexibel Regelungen für die Zusammenarbeit finden zu können.

Der Tarifvertrag legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Dazu gehören unter anderem Regeln zum Beginn und zum Ende von Arbeitsverhältnissen wie zum Beispiel Kündigungsfristen, aber auch weitere Rahmenbedingungen wie Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch etc.

Tarifverträge allgemein
Metallindustrie Baden-Württemberg
Öffentlicher Dienst (TVöD) Bund
Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT)
Bankgewerbe
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
Deutscher Journalisten Verband (DJV)
Zeitarbeit
Zeitungen, Buchverlage
Kinos


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BVDW-Gehaltsspiegel 2005/2006, die Gehaltsstruktur der Interaktiven Medien-Branche
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