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Existenzgründung - Formalitäten
Die Gründung eines Unternehmens bedeutet leider immer, sich durch haufenweise Anmeldeformalitäten und gesetzliche Vorschriften zu quälen. Jeder Gewerbebetrieb muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Dazu benötigt man seinen „Perso“ sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Konzessionen). Nicht anmelden muss man so genannte freie Berufe wie Arzt, Künstler oder Rechtsanwalt, sofern diese nicht durch die gewählte Rechtsform anmeldepflichtig sind. Auch Land- und Forstwirte sind von einer Anmeldung befreit. Über eine Gewerbeanmeldung werden dann z. B. Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder die Industrie- und Handelskammer vom Gewerbeamt informiert. Um Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und Fragen direkt zu klären, kann man die Behörden auch selbst aufsuchen. Trotz Gewerbefreiheit besteht für verschiedene Gewerbezweige eine besondere Genehmigungspflicht. Im Einzelhandel sind z. B. besondere Sachkundenachweise (etwa in Drogerien) notwendig, Gaststätten und Hotels benötigen eine amtliche Erlaubnis. Am besten informiert man sich vor der Realisierung seiner Pläne über besondere Genehmigungen.
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