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KindergeldWer hat also heute Anspruch auf Kindergeld und wie lange? Hängt z.B. das BAföG mit dem Kindergeld zusammen? Welche Formulare müssen wann bearbeitet werden? Um euch darüber einen Überblick zu geben, hat Studentenpilot.de alle für Studis relevanten Informationen zusammengestellt. Offizieller Ansprechpartner ist die Familienkasse, die im jeweiligen Arbeitsamt angesiedelt ist. 1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld? 1. Wer hat Anspruch auf Kindergeld? Unter bestimmten Umständen kann das volljährige Kind auch selbst das Kindergeld bekommen (Abzweigung). Das ist dann der Fall, wenn der Kindergeldberechtigte und somit Unterhaltspflichtige nachhaltig keinen Unterhalt leistet, dieser geringer als das anteilige Kindergeld ist oder nicht geleistet werden kann. 2. Eltern Auch ausländische Eltern bekommen Kindergeld. Dazu müssen sie eine Aufenthaltserlaubnis oder genehmigung haben, es sei denn, sie sind Staatsbürger des europäischen Wirtschaftsraumes, der Schweiz oder der Türkei. Ausgenommen sind ebenfalls Eltern solcher Länder, die mit Deutschland ein zwischenstaatliches Abkommen haben, wenn die Eltern in Deutschland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld beziehen. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte können Kindergeld bekommen. Da sich die Bedingungen schnell ändern können, sollte man immer bei der Familienkasse oder beim Finanzamt den aktuellen Stand erfragen. 3. Alter - bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, wenn das Kind arbeitssuchend ist, - bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium, - in einer höchstens 4 Monate langen Übergangsphase zwischen, z. B. Schulabschluss und Studienbeginn oder nach dem Zivil- oder Wehrdienst, - während eines FSJ, FÖJ, eines Europäischen Freiwilligendienstes Über das 27. Lebensjahr hinaus wird die Leistung des Kindergeldes um die Zeit verlängert, in der zuvor der Zivil- oder Wehrdienst geleistet wurde oder wenn man sich freiwillig für höchstens 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat. Für behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, existiert keine Altersgrenze. 4. Einkommen Speziell für Studierende muss berücksichtigt werden, dass auch das BAföG zu den Bezügen gerechnet werden muss, allerdings nur der Teil, der als Zuschuss gezahlt wird. Außerdem erläutert die Bundesagentur für Arbeit auf diesen Seiten detailliert, was sonst noch alles zu Bezügen gerechnet werden muss und was nicht. 5. Betrag Im Falle der Abzweigung (siehe Punkt 1.) wird der Gesamtbetrag jeweils aufgeteilt. Beispiel: Eltern mit 4 Kindern erhalten insgesamt 3x154€ + 1x 179€ = 641€. Findet für eins der Kinder eine Abzweigung statt, wird der Betrag durch 4 geteilt - dem Kind bzw. der berechtigten Person oder Behörde stehen also 160,24€ zu. 6. Wohnsitz 7. Details zum Studium Als Hochschulstudium wird ebenfalls ein Vollzeitstudium an einer Fernuni anerkannt. Auch die Vorbereitung auf das Doktorexamen kann angerechnet werden. Ein vollständiges Studium im Ausland wird dann berücksichtigt, wenn es zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Bei Auslandssemestern ist zu beachten, dass das Studium dort in einer ähnlichen Fachrichtung fortgesetzt werden muss. Solange man an der ausländischen Hochschule eingeschrieben ist, schränkt eine Beurlaubung an der heimischen Hochschule den Anspruch auf Kindergeld nicht ein. Ansonsten wird eine Beurlaubung als Unterbrechung wahrgenommen und der Kindergeldanspruch entfällt in dieser Zeit, es sei denn, die Unterbrechung dient der weiteren Berufsausbildung, der Prüfungsvorbereitung oder findet auf Grund von Erkrankungen oder Mutterschaft statt. Als Ende des Studiums gilt der Monat, in dem man das offizielle Gesamtergebnis der Prüfungen schriftlich mitgeteilt bekommt. Die Zeit, die man evtl. nach der Prüfung noch eingeschrieben ist, wird für das Kindergeld nicht mehr berücksichtigt. 8. Beantragung und Nachweise Eingereicht werden muss - jedes Semester eine Immatrikulationsbescheinigung - ein Nachweis über die Einkünfte und Bezüge - Werbungskosten, die pro Jahr höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € sind - evtl. eine Bescheinigung über das abgeleistete FSJ o.ä. (siehe Punkt 3.) - evtl. eine Bescheinigung über die Behinderung - der Nachweis über das Ende der Ausbildungszeit (Prüfungszeugnis) 9. Formulare zum Download BÜCHER Bundeserziehungsgeld, Kindergeld und andere staatlichen Finanzhilfen für Eltern VIDEO-NEWS UND ANGEBOTE LINKS
Von dem vorhandenen Kindergeld lassen sich z. B. grundlegende Dinge für Kinder kaufen wie McNeill Schulranzen oder anderer Schulbedarf wie Mäppchen.
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