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GEZ BefreiungStudenten haben aber eine Möglichkeit, von den Gebühren der GEZ befreit zu werden, indem Sie folgende Dokumente beim Sozialamt der Gemeinde einreichen:
Die GEZ Befreiung ist befristet und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die GEZ schickt aber eine Erinnerung des Fristendes. Zitat aus den FAQ der GEZ: Müssen Schüler / Studenten / Auszubildende Rundfunkgebühren zahlen? Rundfunkgeräte, die von Studenten, Schülern oder Auszubildenden am Ausbildungsort (z.B. Hochschulort, Internatsort) zum Empfang bereitgehalten werden, sind anmelde- und gebührenpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei der Wohnung am Ausbildungsort um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob für Rundfunkgeräte am Heimatort bereits Gebühren entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht zu stellen. Wohnt der Student, Schüler oder Auszubildende während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem einfachen Sozialhilferegelsatz/Regelsatz für Haushaltsangehörige, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Die Regelsätze für Haushaltsangehörige sind bundeseinheitlich geregelt. Die Höhe des maßgeblichen monatlichen Regelsatzes für Haushaltsangehörige beträgt seit 1. Januar 2012 299 Euro (bis 31. Dezember 2011 291 Euro). TIPP: beim Sozialamt kann gleichzeitig zur GEZ Befreiung der Telekom-Sozialtarif beantragt werden LINKS & DOKUMENTE GEZ (Gebühreneinzugszentrale)GEZ-Infoseite zur Gebührenbefreiung VIDEO-NEWS UND ANGEBOTE BÜCHER GEZ abschaffen! Einblicke in die Dunkelwelt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks LINKS
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