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GEZ Befreiung

Jeder kennt sie, die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die vehement alle Radios und Fernsehen der Haushalte aufspäht und für deren Besitz monatliche Gebühren einzieht. Trotzdem muss jeder seine angeschlossenen Geräte selbst bei der GEZ anmelden, was mittlerweile auch online möglich ist. Pro Haushalt muss ein Mitglied alle Geräte anmelden, die Gebühren können dann unter den Haushaltsmitgliedern aufgeteilt werden (z.B. in WGs).
Studenten haben aber eine Möglichkeit, von den Gebühren der GEZ befreit zu werden, indem Sie folgende Dokumente beim Sozialamt der Gemeinde einreichen:

- Immatrikulationsbescheinigung
- Kopie des Mietvertrages
- Einkommensnachweise, wie Bafög-Bescheinigung, Lohn, Unterhalt etc.
- Beiträge einer eigenen Krankenversicherung
- GEZ Beitragsnummer
- Kopie des Bafög-Bescheides an die Landesrundfunkanstalt (seit Sommer 05)

Die GEZ Befreiung ist befristet und muss jedes Jahr neu beantragt werden. Die GEZ schickt aber eine Erinnerung des Fristendes.

TIPP: beim Sozialamt kann gleichzeitig zur GEZ Befreiung der Telekom-Sozialtarif beantragt werden

       VIDEO-NEWS UND ANGEBOTE


      LINKS & DOKUMENTE
GEZ (Gebühreneinzugszentrale)
Anmeldeformular GEZ (pdf)



      BÜCHER
GEZ abschaffen! Argumente und Strategien für die Beseitigung einer undemokratischen Institution



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