20 1 2 21 15 3 4 5 6 16 8 7 |
BafögWas ist Bafög?Das BAföG (Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz) soll nach ursprünglicher Absicht Personen, deren Elternhaus ein Studium gar nicht bzw. nicht ausreichend finanzieren kann, finanzielle Hilfestellung geben. Wer kann es in Anspruch nehmen? Es sind verschiedene Ausbildungen förderungswürdig, die im Nachfolgenden aufgelistet sind:
Auch im Rahmen eines Praktikums kann man unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.
Hinzu kommt, dass sich diese Beträge durch den Krankenversicherungszuschlag um maximal 50,00 Euro erhöhen, sofern ihr beitragspflichtig versichert seid. Der Förderungshöchstsatz für auswärts wohnende Studierende beträgt ab Herbst 2008 643,00 Euro. Auslandsbafög Wenn ihr euch für einen Auslandsaufenthalt zu Ausbildungszwecken wie beispielsweise ein Auslandssemester entscheidet, gibt es auch da Förderungsmöglichkeiten. Grundsätzlich gilt: Wenn ihr im Inland förderungsberechtigt seid, dann seid ihr dies auch im Ausland. Wer im Inland kein BAföG erhält, weil die Eltern zuviel verdienen, sollte es trotzdem mit einem Antrag auf Auslandsbafög versuchen, da dort die Förderbeträge höher sind. Die Höchstdauer für Auslandsbafög liegt bei einem Jahr, das unter Umständen auf zweieinhalb Jahre verlängert werden kann. Innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz kann sogar die komplette Ausbildung von Anfang an bis zur Erlangung des ausländischen Ausbildungsabschlusses gefördert werden. Bei einem Aufenthalt von unter sechs Monaten bzw. einem Semester gibt es allerdings noch kein Geld; wenn der Aufenthalt im Rahmen einer Hochschulkooperation organisiert wird, genügen aber bereits zwölf Wochen. Es empfiehlt sich, den Antrag mindestens sechs Monate, bevor ihr ins Ausland gehen wollt, zu stellen, um nicht unter Zeitdruck zu geraten. Außerdem sollte man bereits über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, die teilweise sogar nachgewiesen werden müssen. Rückzahlung Für Studenten besteht das BAföG zur Hälfte aus einem Zuschuss (der nicht zurückgezahlt werden muss) und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehen. Mit der Tilgung dieses Staatsdarlehens muss erst fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, die normalerweise der Regelstudienzeit entspricht, begonnen werden, d.h. erst wenn ihr fest im Berufsleben steht. In bestimmten Ausnahmefällen kann auch dann noch ein Aufschub gewährt oder die zurückzuzahlende Summe verringert werden. Linkt-Tipp: Weiterführende aktuelle Informationen zum BAföG beim Bundesministerium für Bildung und Forschung BÜCHER VIDEO-NEWS UND ANGEBOTE LINKS
Auslandsbafög, umfangreiche Seite zum Auslandsbafög
|
|
||||||||||||||||
|
Über uns | Werbung | Studenten-Shop | Partnernetzwerk | Impressum & Datenschutzerklärung Copyright 2013 Aschendorff Verlag GmbH & Co. KG |