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BildungsurlaubVon der Bundesregierung wurde 1976 das Recht auf Bildungsfreistellung verabschiedet. Daraus entstand dann der Begriff Bildungsurlaub. Allerdings ist Bildung in Deutschland Ländersache, d.h. jedes Bundesland hat eine eigene Ländergesetzgebung, somit wird das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt und geregelt. Daraus resultiert, dass nur 12 unserer 16 Bundesländer diesen Bildungsurlaub gewährleisten und es Arbeitnehmern ermöglichen mehrere Tage im Jahr Bildungsurlaub zu nehmen. In den anderen 4 Bundesländern besteht jedoch die Möglichkeit tarifvertragliche Regelungen über Bildungsurlaub zu treffen. Beantragt werden kann Bildungsurlaub für die Teilnahme an Sprachkursen in folgenden Bundesländern: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein, Sachsen Anhalt. In den übrigen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sind ähnliche Regelungen für den Bildungsurlaub nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen. Hintergrund der Überlegungen Durch zunehmende Internationalisierung und Globalisierung unserer Lebenswelt, werden Fremdsprachenkenntnisse immer bedeutender. Dadurch wurde von vielen Organisationen und Institutionen das Recht des Einzelnen auf Bildungsurlaub gefordert. Berechtigung zum Bildungsurlaub Dauer des Bildungsurlaubes In einigen Bundesländern kann Bildungsurlaub auch auf das Folgejahr übertragen werden. Wird in einem Unternehmen in Wechselschichten gearbeitet bzw. mehr als 5 Tage gearbeitet, kann sich der Anspruch auf 6 Tage Bildungsurlaub erhöhen. Umgekehrt, also wird weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet, kann sich der Bildungsurlaub auch verringern. Welche Regelungen wann in Kraft treten, muss man den detaillierten Ausführungen der einzelnen Bundesländer entnehmen. Sprachkurse, die als Bildungsurlaub anerkannt werden Wenn der gewählte Sprachkurs nicht als Bildungsurlaub anerkannt wird, kann man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und eine Bewilligung dieses Kurses mit 30 Unterrichtseinheiten erbitten. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Einzelanerkennung eines Kurses. Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub kann man über das zuständige Landesministerium für Bildungsfragen bekommen: Berlin Storkower Straße 134 10407 Berlin Tel.: 030 / 9022 - 2540 http://www.berlin.de/bildungsurlaub Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist nicht möglich. Brandenburg - Referat 34 - Steinstraße 104 - 106 14473 Potsdam Tel.: 0331 / 866 3761 http://www.mbjs.brandenburg.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Bremen Referatsgruppe Weiterbildung Herdentorsteinweg 7 28195 Bremen Tel.: 0421 / 361 4541 http://www.bildung.bremen.de Eine Beantragung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Hamburg Amt für Berufliche Bildung und Weiterbildung - BW 331 - Hamburger Straße 131 22083 Hamburg Tel.: 040 / 42863 - 3322 http://www.bildungsurlaub-hamburg.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Hessen - Referat IV 15 - Dostojewskistraße 4 65187 Wiesbaden Tel.: 0611 / 817 - 3673 Fax: 0611 / 890 - 8421 http://www.sozialnetz-hessen.de/bu Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr. Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Mecklenburg - Vorpommern Erich-Schlesinger Straße 35 18059 Rostock Tel.: 0381 / 122 - 2954 http://www.weiterbildung-mv.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr. Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Niedersachsen - Verwaltungsstelle - Marienstraße 9 - 11 30171 Hannover Tel.: 0511 / 36491 - 23 Eine Beantragung muss bis spätestens 4 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr. Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Eine Einzelanerkennung ist hier möglich. Der Zeitraum der Anmeldung liegt hier bei mindestens 2 Monaten vor Beginn des Kurses. Nordrhein - Westfalen Referat 415 Breite Straße 31 40213 Düsseldorf Tel.: 0211 / 8618 4602 http://www.bildungsurlaub.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr. Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Rheinland - Pfalz Referat 1564 Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Tel.: 06131 / 16 - 2857 http://www.mbww.rpl.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 10 Tage für den Zeitraum von 2 Jahren Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Eine Einzelanerkennung ist hier möglich. Der Zeitraum der Anmeldung liegt hier bei mindestens 3 Monaten vor Beginn des Kurses. Saarland Referat E/4 Am Stadtgraben 6-8 66111 Saarbrücken Tel.: 0681 / 58806 505 http://www.bildung.saarland.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Bei einer Zustimmung des Arbeitgebers kann der Anspruch auf Freistellung für bis zu vier Kalenderjahren zusammengefasst werden, um die Teilnahme an einem längeren Bildungsurlaub zu ermöglichen. Sachsen - Anhalt Referat 43 Turmschanzenstraße 32 39114 Magdeburg Tel.: 0391 / 567 - 3832 http://www.mk.sachsen-anhalt.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. Schleswig - Holstein Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr Referat VII 33 Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Tel.: 0431 / 988 4644 http://www.bildungsurlaub.schleswig-holstein.de Eine Beantragung muss bis spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Anzahl der genehmigten Tage: 5 Tage für den Zeitraum von 1 Jahr Eine Übertragbarkeit bei Nicht-Inanspruchnahme in einem Jahr ist möglich. |
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