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Jobs in Frankreich - Ratgeber

Einleitung
Arbeitsmarkt
Lebenshaltungskosten
Jobsuche
Bewerbung
Visum
Krankenversicherung


Einleitung

Leben wie Gott in Frankreich? Ob Skifahren in den französischen Alpen, Badeurlaub an den Küsten Südfrankreichs, ein Spaziergang entlang der malerischen Weinberge oder nur ein Kurztrip ins romantische Paris – Frankreich hat viel zu bieten, weshalb jedes Jahr zahlreiche Touristen in das Land der Liebe pilgern. Da es von Deutschland nach Paris nur ein Katzensprung ist, die meisten bereits Französisch in der Schule gelernt haben und Frankreich zudem enge Wirtschaftsbeziehungen mit Deutschland pflegt, lohnt es sich durchaus über eine berufliche Zukunft in unserem Nachbarland nachzudenken.

Berücksichtigt man die französischen Außengebiete, zu denen Teile in der Karibik, Gebiete im Indischen Ozean, in Ozeanien, der Antarktis und in Südamerika zählen, kommt Frankreich auf ca. 672.352 km² Gesamtfläche mit knapp 62 Mio. Einwohnern, wovon ca. 20% in Paris leben. Damit hat Frankreich nach Deutschland die größte Bevölkerung in der EU.
Das größte Land Westeuropas gliedert sich in 22 Regionen, welche in 96 Départments unterteilt sind. Dazu kommen noch vier weitere Überseedépartments.

Seit dem Sturz der Monarchie durch die Französische Revolution 1789, gab es verschiedene Staatsformen in Frankreich, aus denen nach der Niederlage Napoleon Bonapartes 1870 endgültig die Republik hervorging. Mittlerweile regiert die „fünfte Republik“ und 2002 gelang Jacques Chirac ein erneuter Sieg als Staatspräsident.

Frankreich ist berühmt für seine ausgezeichnete Kochkunst und ausgedehnte Mahlzeiten, die man mit dem beliebten Wein des Landes genießt, denn neben Italien ist Frankreich das größte Weinexportland.
Zudem besitzt das Land zahlreiche historische Bauten und andere kulturelle Schätze, die noch aus Zeiten der Monarchie stammen.


Arbeitsmarkt

Frankreich nimmt nach den USA, Japan und Deutschland die vierte Stelle in der Weltwirtschaft ein, wobei die Industrie erheblich zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt. Neben Kraftfahrzeuge, Pharmazieprodukte, Maschinen und Basischemie, sind auch Luxusgüter wie Designerartikel und Parfums die Exportschlager. Dabei zählt Deutschland zu den wichtigsten Handelspartnern.
Aber auch die Landwirtschaft ist ein entscheidender Faktor, denn mit 22% der gesamten landwirtschaftlichen Produktion der EU-Länder, liegt Frankreich in der EU vorne.
Ein weiterer wichtiger Sektor sind die Dienstleistungen, in denen die Mehrzahl aller Franzosen beschäftigt sind. Während hier ca. 73% beschäftigt sind, liegt die Beschäftigtenzahl in der Industrie bei ca. 23% und bei 4% in der Landwirtschaft. 44% aller Arbeitnehmer sind Frauen, die hautsächlich im tertiären Sektor präsent sind. Mit 20% gibt es außerdem doppelt so viele weibliche Führungskräfte wie in Deutschland. Durch staatlich geförderte Teilzeitangebote wird zudem die Berufstätigkeit von Müttern gefördert, die in Frankreich Alltag ist.

In den letzten Jahren sind die Arbeitslosenzahlen wieder angestiegen und lagen 2004 knapp unter 10%, nachdem sie bis 2002 stark gefallen waren. Auch Frankreich muss sparen und die hohen Produktionskosten im Land mildern seine Wettbewerbsfähigkeit. Durch Umstrukturierungen verlieren besonders im Industriesektor immer mehr Arbeitskräfte ihre Stelle, weshalb größtenteils Männer betroffen sind.

Mit dem Ziel mehr Arbeitsplätze zu schaffen, wurde Anfang 2000 die wöchentliche Arbeitszeit auf 35 Stunden reduziert, was jedoch von Anfang an umstritten war und nicht den erhofften Erfolg brachte, so dass es im Frühjahr 2005 zu einer Aufweichung des Gesetzes kommen soll. Demnach können Unternehmen selbst über längere Arbeitszeiten verhandeln, wobei Überstunden wesentlich höher vergütet werden.
Insgesamt stehen einem Arbeitnehmer mindestens 25 Urlaubstage im Jahr zu, da die Gewerkschaften in Frankreich aber sehr stark vertreten sind, werden häufig mehr Urlaubstage vereinbart. Dazu kommen noch 12 gesetzliche Feiertage.

Das durchschnittliche Gehalt liegt etwa 10 bis 15% unter dem deutschen Einkommen. Höhere Managerpositionen werden oft besser vergütet. Geringverdienende werden durch einen gesetzlichen Mindestlohn („SMIC - salaire minimum interprofessionnel de croissance“) abgesichert, den die Regierung jedes Jahr anhand der Lohnentwicklung neu bestimmt. Für 2004 lag der SMIC bei
7,19 €/Std und 1090,51 €/Monat.

Die Steuer- und Sozialabgaben sind aber geringer, so dass man ungefähr das gleiche übrig hat wie in Deutschland. Außerdem gibt es häufig die Zahlung eines 13., manchmal auch eines 14. Monatsgehalts, sowie eine gesetzlich vorgeschriebene Gewinnbeteiligung in Unternehmen mit über 100 Mitarbeitern.

Während die Sozialabgaben gleich von dem Gehalt einbehalten werden, ist der Arbeitnehmer für seine Steuerzahlung selbst verantwortlich. Die Sozialversicherung, zu der jeder Arbeitnehmer verpflichtet ist, beinhaltet die Alters-, Invaliden-, Krankheits-, Unfall-, Arbeitslosigkeits- und Mutterschaftsversicherung, sowie die Rentenversicherung. Die staatliche Krankenversicherung („caisse primaire d'assurance maladie - CPAM“), bei der jeder Arbeitnehmer innerhalb von acht Tagen durch den Arbeitgeber angemeldet wird und darauf eine Sozialversicherungskarte enthält, deckt die Kosten für Arztbesuche und Arzneimittel nur zum Teil, und auch die Rentenversicherung sorgt nur für eine Basisrente. Daher sind private Absicherungen durch Zusatzversicherungen („Société Mutuelle“) auch in Frankreich sinnvoll. Deutsche haben allerdings bis zu einem gewissen Zeitraum (meistens bis zu einem halben Jahr) die Möglichkeit, die Sozial- und Krankenversicherung ihres Heimatlandes beizubehalten.

Steuererklärungen werden jeweils am Ende jeden Jahres angefertigt, Ausländer brauchen diese aber erst ab dem zweiten Jahr einzureichen. Steuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer oder Selbstständige, die länger als 183 Tage in Frankreich arbeiten.
Weitere Infos gibt es auf den Seiten der französischen Finanzbehörde:
http://www.impots.gouv.fr.


Jobchancen

Auf dem ersten Blick scheint die Suche nach einem Arbeitsplatz im EU-Land Frankreich recht schwierig. Obwohl der deutsche Arbeitnehmer bei der Arbeitssuche die gleichen Rechte genießen sollte wie ein Franzose, sind es dennoch eher größere, meist internationale Unternehmen, die Ausländer einstellen. Auf jeden Fall ist das sichere Beherrschen der französischen Sprache essentiell für das Überleben im Nachbarland.

Die Nachfrage des französischen Arbeitsmarktes ist ähnlich wie in den meisten europäischen Ländern. So besteht auch hier ein Bedarf an qualifizierten Fach- und Führungskräften, Ingenieuren und IT-Spezialisten. Zudem werden aber auch Finanzexperten und qualifizierte Mitarbeiter im Verwaltungs-, Handel-, Hotel- und Gastronomiebereich gesucht.
Fachkräfte aus dem Baugewerbe haben auf dem Arbeitsmarkt unseres Nachbarns besonders gute Chancen, da hier die Nachfrage besonders hoch ist.
Die Automobilbranche sucht neben Ingenieuren auch nach Technikern.

Da sehr gute Französischkenntnisse Bedingung für eine Beschäftigung in den meisten französischen Unternehmen sind, haben Absolventen mit einem bilingualen Studiensystem oft wesentlich bessere Chancen. Durch neue Bachelor- und Masterstudiengänge, die einen Frankreichaufenthalt intergrieren, können mittlerweile ein deutscher und französischer Abschluss parallel erworben werden.
Besonders gute Jobaussichten haben auch Bewerber, die in Deutschland bereits für ein deutsch-französisches Unternehmen gearbeitet haben, oder sich durch Praktikaaufenthalte in Frankreich bereits mit der Kultur des Landes vertraut gemacht haben.

Im August werden außerdem viele Saisonkräfte gesucht, da die meisten Franzosen dann selbst Urlaub machen. Besonders in Tourismusgebieten steigt die Nachfrage nach Mitarbeitern, aber auch in der Landwirtschaft werden Plantagenhelfer ab September gesucht. Im Winter dagegen lohnen sich Bewerbungen in Skigebieten.
Für Bewerber mit wenig Französischkenntnissen gibt es dennoch Möglichkeiten im Import- und Exportbereich, oder als Sprachlehrer und Übersetzer.

Ausführliche Informationen über die Jobsituation einzelner Regionen in Frankreich gibt es auf den Seiten von EURES
http://europa.eu.int


Lebenshaltungskosten

Die Lebenshaltungskosten sind vergleichbar mit Deutschland. Teilweise hängen die Mietpreise sehr von der Region ab, so dass es in Klein- und Großstädten erheblich teurer ist als in einer beispielsweise ländlichen Gegend. Außerdem verlangen manche Vermieter eine 6-monatige Kaution, was zunächst etwas sonderbar erscheinen mag.

Auch wenn die Einkommenssteuer in Frankreich geringer ausfällt (ca. Ein Monatsgehalt), gleicht sich das mit dem geringeren Gehalt wieder aus. Eine Kirchensteuer ist dagegen in Frankreich nicht Pflicht. Jeder kann selbst entscheiden in wiefern er eine Religion unterstützen möchte.

Ähnlich wie in Deutschland kann man in Frankreich auch über Billiganbieter telefonieren. Allerdings benötigt man dazu eine Einrichtung durch die France Telekom, die eine monatliche Grundgebühr von ca. 13 € verlangt. Außerdem ist auch in Frankreich eine Fernseh- und Rundfunkgebühr Pflicht. Sie beträgt zur Zeit etwa 116 € im Jahr.

Bei Versicherungen kann am meisten gespart werden, wenn man gleich mehrere Verträge bei derselben Versicherung abschließt. Dann gibt es eine Art Mengenrabatt. Außerdem bieten viele Versicherungen eine Mitgliedschaft an. Wenn eine einmalige Gebühr von ca. 45 € bezahlt wird, werden die Versicherungsbeiträge wesentlich günstiger. Viele Vermieter verlangen oft einen Nachweis über eine abgeschlossene Hausratversicherung („assurance d'habitation“), welche ein Mieter in Frankreich besitzen muss. Diese beinhaltet aber oft auch schon eine Haftpflicht.
Außerdem muss man eine Wohnsteuer („taxe d'habitation“) bezahlen, die im Jahr maximal eine Monatsmiete beträgt.

Bei der KFZ-Versicherung kann zum Teil auch ein Bonus für die schadensfreien Jahre in Deutschland angerechnet werden.
Viele Tipps dazu gibt es auf http://www.voila-la-france.de

Bei der Krankenzusatzversicherung gibt es zahlreiche Tarife. Eine kostenlose Kalkulation der „Mutuelle“ gibt es auf http://www.devismutuelle.com/.

Für das zweite und jedes weitere Kind zahlt der französische Staat Kindergeld, das bis 19 bzw. 20 Jahre gewährleistet wird. Beantragt wird dieses bei der Kindergeldkasse („Caisse d'allocations familiales“) des Wohnortes.

Arbeitslose können ihr Arbeitslosengeld auch mit nach Frankreich nehmen. Dazu muss zunächst in Deutschland das E-303-Formular vom Arbeitsamt ausgefüllt werden. Innerhalb von 7 Tagen muss man sich dann in Frankreich bei dem ASSEDIC-Büro des Wohnortes melden, worauf das Arbeitslosengeld für 3 Monate gezahlt wird. Die Bearbeitung kann allerdings einige Zeit beanspruchen.


Jobsuche

Wie bereits erwähnt sind sehr gute Französischkenntnisse unbedingt erforderlich, um bei der Jobsuche nicht vor verschlossenen Türen zu stehen. Zudem erweisen sich die jungen französichen Absolventen als große Konkurrenz, da diese meistens schon mit 23 ihren Hochschulabschluss in der Tasche haben.
Viele Akademiker werden im Herbst eingestellt, wobei die Bewerbungsphase in der Regel zwischen Frühjahr und Sommer läuft.
In Frankreich spielt sich außerdem viel über persönliche Beziehungen ab. So werden zahlreiche Jobs (geschätz werden ca. 30%!) unter der Hand vergeben, ohne dass sie jemals ausgeschrieben wurden. Daher ist es wichtig, schnell Freunde zu finden und diesen von der Jobsuche zu erzählen.
Sollte man dennoch nicht jemanden kennenlernen, der jemanden kennt, bieten sich immer noch die traditionellen Arbeitsämter für die Jobsuche an. Für eher manuelle und auch unqualifizierte Jobs eignet sich das ANPE („Agence Nationale pour l´Emploi“), wo auch Stellenangebote im Netz zu finden sind http://www.anpe.fr.
Viele hochqualifizierte Jobs findet man dagegen beim APEC („Agence pour l´Emploi de Cadres“) http://www.apec.fr.
Für eine Vermittlung durch das französische Arbeitsamt muss man allerdings einen Wohnsitz in Frankreich haben.

Weitere internatioale Angebote gibt es auch über EURES - European Employment Services
http://europa.eu.int/eures und bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV)
http://www.zav.de.

Zahlreiche Stellenangebote findet man zudem in den Tageszeitungen
Le Figaro - http://www.lefigaro.fr (montags),
Le Monde - http://www.lemonde.fr (dienstags),
Le Monde Emplois - http://www.talents.fr,

sowie in der Wochenzeitung
L'Express - http://www.lexpress.fr (viele Managerstellen)

Die Zeitung „Le Point“ http://www.lepoint.fr bietet viele Angebote im Dienstleistungssektor, während „L'Expansion“ und „L'Usine Nouvelle“ http://www.usinenouvelle.com besonders für Techniker interessant sind.

Ungewöhnlich und auch wenig aussichtsreich ist es dagegen, selbst ein Stellengesuch in Zeitungen aufzugeben. Dies bietet sich höchstens bei Jobbörsen im Internet an.

Initiativbewerbungen an Unternehmen zu senden, ist dagegen die Regel in Frankreich und bietet die besten Jobchancen gerade für Ausländer. Dabei sollte man sich nicht nur bei großen, renommierten Unternehmen bewerben, sondern durchaus auch kleinere und mittelständische Betriebe anschreiben. Die nötigen Adressen der einzelnen Branchen findet man in den „Pages Jaunes“ (Gelben Seiten) http://www.pagesjaunes.fr, in den Firmenverzeichnissen von „Kompass France“ und „Telex Part“, http://www.indexa.fr, sowie auch bei den Handelskammern und Verbänden:

Chambre franco-allemande de commerce et d'industrie (Deutsch-französische Industrie- und Handelskammer)
http://www.francoallemand.com

Les chambres de Commerce et d’Industrie (Verband der französischen Industrie- und Handelskammern)
http://www.acfci.cci.fr

Mouvement des Entreprises de France (Verband der französischen Unternehmer)
http://www.medef.fr

Mittlerweile gibt es auch in Frankreich immer mehr Zeitarbeitsfirmen „agences d'intérimund“ und private Arbeitsvermittlungsagenturen „cabinets de recrutement“:
http://www.cyber-emploi-centre.com
http://www.manpower.fr
http://www.randstad.fr

Bereits von Deutschland aus oder auch vor Ort lohnt sich natürlich auch jederzeit ein Blick in die zahlreichen Stellenausschreibungen der Jobbörsen:

Regional:

http://www.abg.asso.fr (für Akademiker)
http://www.aces-fr.com
http://www.dynarel.fr (Telekommunikationsbranche)
http://www.go.tm.fr
http://www.liberation.fr (Kultur und Medien)


Überregional:

http://www.jobpilot.fr
http://www.jobs-in-the-alps.com (Saisonjobs)
http://www.jobtransport.com (Jobangebote für Logistik und Transport)
http://www.monster.fr
http://www.rekruter.de
http://www.stepstone.fr


Bewerbung

Die französische Bewerbung besteht aus einem handschriftlichen Anschreiben („lettre de motivation“ oder „lettre de candidature“) und einem Lebenslauf („curriculum vitae“). Ein Foto braucht nicht beigelegt werden (außer es wird ausdrücklich erwähnt). Auch dicke Bewerbungsmappen sind nicht üblich. Übersetzte Zeugnisse und Referenzen werden erst auf Wunsch des Arbeitgebers nachgeschickt oder zum Vorstellungsgespräch mitgebracht. Bewerbungen via Email sind angebracht, wenn die Email-Adresse bei der Stellenausschreibung angegeben ist.

Das handschriftliche Anschreiben sollte maximal eine Seite lang sein und kurze, prägnante Sätze enthalten, die eher höflich und zurückhaltend sein sollten. Es ist wichtig, dass man sich dabei um eine ordentliche Handschrift bemüht, denn nicht selten reichen größere Unternehmen das Anschreiben zur graphologischen Analyse weiter, wenn es sich um eine höhere Position handelt. Es muss allerdings erwähnt werden, dass sich der Trend zum getippten Begleitschreiben immer mehr durchsetzt.
Außerdem ist auch Eleganz bei dem Layout und gute Qualität des Papiers zu empfehlen, während Hefter oder Bewerbungsmappen nicht notwendig sind.
Das Anschreiben sollte eine Anrede wie „Madame“, „Monsieur“ oder „Messieurs“ enthalten, aber keinen Nachnamen nennen.
Der französische Arbeitgeber achtet besonders darauf, dass sich der Bewerber gut präsentieren kann und seine Persönlichkeit zum Unternehmen passt.

Der Lebenslauf wird anti-chronologisch aufgebaut und weder datiert noch unterschrieben! Da der Bewerbung keine Zeugnisse, etc. angehängt werden, müssen hier die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten so gut wie möglich erläutert werden. Noten spielen für Akademiker im Vergleich zu einer namenhaften Universität eine geringere Rolle. Gerade wenn die Hochschule mit Frankreich zusammenarbeitet sollte dies unbedingt erwähnt werden. Hobbys können oft die Persönlichkeit unterstreichen.
Auch das „projet professionnel“, eine Art Berufsziel, wird immer beliebter im Lebenslauf. Hier kann der ganzen Bewerbung noch eine persönliche Note gegeben werden, indem die Vorstellungen der künftigen beruflichen Laufbahn kurz formuliert werden.

Für viele Arbeitgeber spielt die Allgemeinbildung des Bewerbers eine große Rolle, daher sollte man sich beim Vorstellungsgespräch auf Fragen bezüglich der zuletzt gelesenen Bücher oder gesehenen Filme einstellen.

Musterbewerbungen gibt es unter:
http://www.berufszentrum.de/fr/musterbestellung.html (kostenpflichtiger Download)
http://www.letudiant-emploi.fr/pages/default.asp?page=/emploi/lettres
http://www.pons.de

In der Regel klärt jedes Unternehmen für sich selbst, ob die Ausbildung ausländischer Bewerber für die Tätigkeit in Frankreich ausreichend ist. Bei staatlichen Ausbildungen ist allerdings eine Prüfung durch das „Ministère de l'Education nationale“ http://www.education.gouv.fr notwendig.


Visum

Auch in Frankreich gelten die EU-Regelungen, so dass EU-Bürger jederzeit einreisen und eine Arbeit aufnehmen können. Erst bei einem Aufenthalt ab 3 Monate sollte man sich die „carte de séjour“ (Aufenthaltsgenehmigung) zulegen, die man bei der örtlichen Polizeibehörde („Commissariat de Police“), bei der Verwaltungsbehörde („Sous-Préfecture) oder im Rathaus beantragt. Sie ist zwar nicht mehr vorgeschrieben, aber erleichtert Rechts- und Finanzgeschäfte. Für den Antrag wird ein gültiger Pass oder Personalausweis, 3 Passfotos, sowie ein Nachweis über ein Beschäftigungsvehältnis durch den Arbeitgeber benötigt, während Studenten einen Immatrikulationsnachweis brauchen und zudem belegen können, das sie sozialversichert sind und selbstständig ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

Nicht EU-Bürger:
Wenn man plant als Nicht EU-Bürger länger als 3 Monate in Frankreich zu bleiben, braucht man eine Aufenthaltsgenehmigung. Dafür sollte man sich schon vor der Einreise um eine Arbeitserlaubnis kümmern, da sie die Voraussetzung für eine Aufenthaltsgenehmigung ist. Die Arbeitserlaubnis wird bewilligt, wenn der Arbeitgeber in Frankreich nachweisen kann, dass der Bewerber ausreichend qualifiziert ist.
Vor der Einreise muss man zunächst bei der fränzösischen Botschaft oder beim Konsulat ein längerfristiges Visum beantragen. Nach der Einreise stellt man dann den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Polizeibehörde („Commissariat de Police“), bei der Verwaltungsbehörde („Sous-Préfecture) oder im Rathaus. Dafür braucht man einen gültigen Reisepass, 3 Passbilder, die Arbeitserlaubnis, bzw. den Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, evtl. eine Geburtsurkunde und ein Gesunheitszeugnis, einen Krankenversicherungsnachweis und einen Wohnort-Nachweis (z.B. einen Mietvertrag).

Da die Ausstellung manchmal Monate dauern kann, bekommt man nach Antragstellung zunächst eine Bescheinigung („Récépissé de demande de carte de séjour, RCS“), die als Nachweis über einen legalen Aufenthaltes dient.


Krankenversicherung für Italien:
http://www.ess-europe.de/europa/kvsys_frankreich.htm



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